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Neuregelung Arbeitsmarktzugang für SchülerInnen und StudentInnen
Ab 1. Juli 2011 wurde der Arbeitsmarktzugang für Schüler/-innen, Studierende und Studienabsolventen/-innen aus Drittstaaten sowie aus Bulgarien und Rumänien neu geregelt.
Ab 1. Juli 2011 können für eine Beschäftigung
- bis zu zehn Wochenstunden bzw.
- bis zu 20 Wochenstunden nach Abschluss des ersten Abschnitts eines Diplomstudiums bzw. nach Abschluss eines Bachelor-Studiums und Fortsetzung des Studiums
Beschäftigungsbewilligungen ohne Arbeitsmarktprüfung erteilt werden.
Ebenso ab 1. Juli 2011 dürfen sich Studienabsolventen/-innen aus Drittstaaten, die
- ein Diplomstudium zumindest ab dem zweiten Studienabschnitt oder
- ein Masterstudium an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder akkreditierten Privatuniversität absolviert und erfolgreich abgeschlossen haben,
mit einer Bestätigung der zuständigen Aufenthaltsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, MA 35 in Wien) nach Ablauf ihrer Aufenthaltsbewilligung weitere sechs Monate zur Arbeitsuche in Österreich aufhalten. Diese Bestätigung ist rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung bei der Aufenthaltsbehörde zu beantragen.
Detailierte Informationen des Bundesministeriums (BMASK):




