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Blindenlehrer- und Sehbehindertenlehrerausbildung

Zulassungsbedingungen:

- Lehramt für eine Form der allgemeinbildenden Pflichtschulen und 4 Jahre Praxis; im Einzelfall kann im öffentlichen Interesse durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport eine Nachsicht für diese Voraussetzung erteilt werden.
- Absolvierung eines Informationspraktikums in verschiedenen Schulstufen der Sonderschule für sehbehinderte oder blinde Kinder. (20 Vorhospitationsstunden) Das Informationspraktikums kann entfallen, wenn der Kandidat an einer Schule der gewählten Sparte unterrichtet.

Ausbildung:

Bundeskurs für Blindenpädagogik derzeit mit 13 Bausteinen à 1 Woche über 2,5 Jahre verteilt, veranstaltet abwechselnd in den verschiedenen Bundesländern Österreichs, und 200 Stunden Praxis und Hospitation. Die Kurswochen enden jeweils mit einer Prüfung. Die Kurse finden während der Dienstzeit statt und werden normal entlohnt. Für den nächsten Lehrgang ist mit einer neuen Organisationsform und neuer Prüfungsordnung zu rechnen.

Am Ende des Kurses muss man eine Hausarbeit aus einem Teilbereich der theoretischen Ausbildung schreiben. Dafür entfällt die schriftliche und mündliche Schlussprüfung.
Mit dieser Ausbildung ist man Sonderschullehrer für blinde oder sehbehinderte Kinder.

Kontaktpersonen: Landesschulinspektor der Allgemeinen Sonderschule: Rudolf Strohbach, ( 8044-2344
Ausbildungskoordinator: Herr SL Eduard Englisch, Sonderschule für sehbehinderte Kinder, Zinckgasse 12-14, 1150 Wien, ( 01 9825191,
www.schulen.wien.at/schulen/915023/start.htm , E-Mail: so15zinc012k@m56ssr.wien.at.

 

Wie bewerbe ich mich?

Telefonische Kontaktaufnahme mit Herrn Strohbach, Anmeldung zum Kurs über das Pädagogische Institut, welches die Ausbildungskosten übernimmt. Meist schon während der Ausbildung erfolgt die Zuteilung einiger blinder oder sehbehinderter Kinder zur Betreuung. Der Lehrer kann den Zeitpunkt, zu dem er das Kind betreut mit dem jeweiligen Klassenlehrer des Kindes und dem Kind selbst absprechen. Für ein blindes Kind stehen dem Lehrer durchschnittlich 6 Wochenstunden zur Verfügung, für ein sehbehindertes Kind zwischen 1-3 Wochenstunden, für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird die Stundenanzahl vom SPZ festgelegt. Das Kind wird in diesen Stunden aus dem Klassenunterricht genommen.


Kosten: keine