Studienberechtigungsprüfung
berechtigt zum Studium ohne Matura nur für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe.
Wichtig!
Seit dem 01.10.2010 liegt die Gestaltung der Studienberechtigungsprüfungen in den Händen der Universitäten. Dementsprechend werden sie sehr unterschiedlich gehandhabt. Für genauere Informationen sollten man sich daher bei der jeweiligen Universität oder Fachhochschule erkundigen.
Voraussetzungen
- Mindestalter 20 Jahre
- Zulassung für eine von 16 Studienrichtungsgruppen
- berufliche oder außerberufliche Vorbildung ist Voraussetzung für das angestrebte Studium
- Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedstaates
Prüfungen
- 5 Prüfungen: Festlegung der Prüfungen und Prüfungsanforderungen durch Verordnung des Rektorates, der Lehrstoff orientiert sich an der 12./13. Schulstufe
- Anerkennung von Prüfungen: z.B. Meisterprüfung, Befähigungsprüfung ersetzen das Wahlfach
http://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/zweiter_bildungsweg/studienberechtigungspruefung.php
Detailinfos - Zuständige Stellen: Universität: Studien- und Prüfungsabteilung, Kapitelgasse 6, Tel. 0662/8044/2255.
http://www.uni-salzburg.at/portal/page?_pageid=137,70733&_dad=portal&_schema=PORTAL
Beratung und Vorbereitungskurse:Für Universität, Mozarteum, Pädagogische Hochschule, Kindergartenkolleg: Volkshochschule Salzburg, Faberstraße 16, 5020 Salzburg, Tel. 0662/876151-0,
Für Sozialakademie und Wirtschaftsstudien an der Universität Linz: BFI Salzburg, Schillerstraße 30, 5020 Salzburg, Tel. 0662/883081-0,
www.bfi-sbg.at
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 14. Mai 2011 um 11:17 Uhr
