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Arbeiten in Österreich für MigrantInnen

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Wer in Österreich als AusländerIn arbeiten will, muss bestimmte Berechtigungen und Anforderungen erfüllen. Die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung allein genügt nicht.


MigrantInnen, die in Österreich unselbständig arbeiten wollen, benötigen jedenfalls eine

Aufenthaltsgenehmigung bzw Niederlassungsbewilligung und eine Arbeitsbewilligung (nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz).

Die Entscheidungen zu Anträgen der Ausländerbeschäftigung trifft das Arbeitsmarktservice (AMS).

Innerhalb der EU- und EWR-Raums (sowie Schweiz) haben die BürgerInnen das Recht, ohne Arbeitsbewilligung in Österreich zu arbeiten. Für neue EU-BürgerInnen (Bulgarien, Estland, Litauen, Polen, Rumänien, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn) gibt es Übergangsbestimmungen, die bis 2011 bzw. 2013 gelten. Das heißt, Personen aus diesen Ländern benötigen eine Arbeitsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz).

Für Schlüssel- und Saisonkräfte gelten eigene Zugangsbestimmungen.

Es gibt verschiedene Arten der Arbeitsbewilligungen: z.B.

Beschäftigungsbewilligung: gültig max 1 Jahr für einen bestimmten Arbeitsplatz und eine bestimmte berufliche Tätigkeit

Arbeitserlaubnis: gültig max. 2 Jahr für jede berufliche Tätigkeit in einem bestimmten Bundesland

Befreiungsschein: gültig max. 5 Jahre für jede berufliche Tätigkeit in ganz Österreich

weitere Infos unter:

http://www.ams.at/sfa/14101.html

 

Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF):

Aufgabe: Förderung der beruflichen, gesellschaftlichen und wohnungsbezogenen Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigen und MigrantInnen

Leistungen:

  • Betrieb von Integrationswohnhäuser (2x Wien, 1x Mödling)
  • Betrieb von Integrationszentren (Bruck/Mur, Haid/Linz, Innsbruck)
  • Integrationsbetreuung in den Integrationswohnhäusern und -zentren sowie mobil, d.h. vor Ort in den Gemeinden
  • Finanzielle Unterstützung in den Bereichen sprachliche, berufliche, gesellschaftliche Integration und Wohnen
  • Vermittlung am Arbeitsmarkt
  • Administration von Deutsch-Integrationskursen im Rahmen der Integrationsvereinbarung
  • Administration der frühen Sprachförderung in Kindergärten
  • Entwicklung von Lehr- und Prüfungsmaterialien für Deutschkurse
  • Entwicklung von Sprachprojekten: Liederbücher, Hörgeschichten etc. für den Einsatz in Deutschkursen
  • Info und Sensibilisierung der österreichischen Gesellschaft für das Thema "Integration" durch regelmäßige Veranstaltungen zum Thema Migration
  • Herausgabe des Magazins "Integration im Fokus" (vierteljährlich)
  • Mitarbeit an der Integrationsplattform der Bundesregierung
  • Förderung der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Integration -  Stipendienvergabe für Diplomarbeiten
  • Durchführung von Lehrgängen: Interkulturelles Konfliktmanagement
  • Im Land Salzburg führt der ÖIF etwa 500 Wohnungen, allerdings kein eigenes Integrationshaus.

 

weitere interessante Links und Broschüren zum Thema Migration, Asyl, Grundversorgung, Deutsch Lernen

http://www.bka.gv.at/site/7216/default.aspx#a2

http://www.salzburg.gv.at/themen/gv/migration.htm

http://www.salzburg.gv.at/themen/gv/asyl_einstieg.htm

http://www.salzburg.gv.at/themen/gv/migration/broschueren_migrantinnen_integration.htm#willkommen

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