Integrationsvereinbarung
Für die Umsetzung der Integrationsvereinbarung ist der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) verantwortlich.Die Integrationsvereinbarung verlangt von MigrantInnen, sofern sie einen Daueraufenthalt in Österreich anstreben, gute Deutschkenntnisse.
Sie betrifft ausschließlich Drittstaatangehörige (also keine EU/EWR-Bürger und SchweizerInnen), die seit 01.01.2006 in Österreich wohnen. Bestimmte Personengruppen (Kinder unter 14 Jahren, Personen aufgrund ihres hohen Alters oder Gesundheitszustands) sind von der Integrationsvereinbarung ausgenommen. Die Integrationsvereinbarung ist innerhalb von fünf Jahren ab Erteilung der Erstniederlassungs-bewilligung zu erfüllen.
Dazu wird ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse verlangt. Als Standard setzt die Integrationsvereinbarung das A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen fest.
Sprachinstitute und Bildungseinrichtungen können sich vom ÖIF zertifizieren und evaluieren lassen und damit Deutsch-Integrations- sowie Alphabetisierungskurse abhalten.
Alphabetisierungskurse: 75 Unterrichtseinheiten
Deutsch-Integrationskurse: 300 Unterrichtseinheiten
Für die 300 h muss mit Kosten von ca. 1000 – 1500 Euro + Prüfungsgebühr + Bücher gerechnet werden. Je nach Anbieter sind die Deutsch-Integrationskurs in Module unterteilt (VHS und bfi: 5 Module) mit Teilnemergruppen von 12-18 Personen.
Die TeilnehmerInnen erhalten nach bestandener Abschlussprüfung ein Kurszeugnis. Mit diesem Zeugnis können die Betroffenen die Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragen. In den Deutsch-Integrationskursen werden neben der Sprache auch europäische Werte (wie Menschenrechte, Grund- und Freiheitsrechte) und demokratische Grundwerte vermittelt.
Für den Besuch solcher Kurse erhalten die Betroffenen eine finanzielle Unterstützung durch den Integrationsfonds ÖIF in Form eines Gutscheins:
für Alphabetisierungskurs: 375 €
für Deutsch-Integrationskurs: 50% der Kurskosten, max. 750 € oder 2,50 € pro Stunde
Die Gutscheine gelten nur für Angebote von zertifizierten Anbietern.
Die Gutscheine können nur eingelöst werden, wenn die Kurse auch erfolgreich abgeschlossen wurden. Weiters müssen die Gutscheine innerhalb von 2 Jahren nach Ausgabe oder nach Ende des Alphabetisierungskurses verwendet werden. TeilnehmerInnen eines Alphabetisierungskurses müssen den Gutschein innerhalb eines Jahres ab Gutschein-Ausgabe einlösen. Wer mehr als 300 Unterrichtseinheiten braucht, um das Sprachniveau A2 zu erreichen, muss sich diese Stunden selbst finanzieren (bzw. Förderung durch Salzburger Bildungscheck)
Im Gespräch ist derzeit eine Erweiterung der notwendigen Stunden auf 600 (Alphabethisierung auf 100) und das zu erreichende Sprachniveau auf B1. (dies wird von vielen Insidern als zu hoch eingeschätzt
Für die Abschlussprüfung setzt der ÖIF einen standardisierten Test (ÖIF-Test) ein.
Der ÖIF-Test berechtigt zur Verlängerung des Aufenthaltstitels und zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung, er stellt aber kein international anerkanntes Sprachendiplom dar.
Viele Anbieter verwenden daher Zertifikate im Rahmen des ÖSD (Österreichisches Sprachdiplom Deutsch). Diese Zertifikate und Diplome sind international anerkannt.
Im Land Salzburg sind aktuell folgende Sprachinstitute ÖIF-zertifiziert: www.integrationsfonds.at
siehe Anhang
Der Verein VIELE bietet zu den Deutschkursen auch eine kostenlose Kinderbetreuung.
Die Kursgebühren pro Semester betragen dort lediglich 55 €
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 24. März 2011 um 10:56 Uhr
