Schülerbeihilfe
Eine finanzielle Beihilfe für SchülerInnen an Kollegs ist im Grunde gleich geregelt wie die Schulbeihilfe an ordentlichen Schulen.
Voraussetzungen Schulbeihilfe:
Schulbeihilfe kann - bei Erfüllung der Voraussetzungen - für SchülerInnen beantragt werden, die eine der folgenden Schulen besuchen:
- mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe: z.B. Fachschule, Handelsschule, HAK, HTL, AHS-Oberstufe, BAKiP,...
- Schule für Berufstätige ab dem 1. Semester: z.B. Abend-HTL, Abend-HAK, Abend-Gymnasium, Kolleg für Berufstätige, ...
- Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst
- Schulen für Sozialbetreuungsberufe (sofern Tagesform)
- Kolleg, z.B. Kolleg für Mode und Bekleidungstechnik, Kolleg für Bautechnik, ...
Voraussetzungen Heimbeihilfe:
Heimbeihilfe kann für SchülerInnen beantragt werden, die eine der folgenden Schulen besuchen:
- Polytechnischer Lehrgang, ab der 9. Schulstufe
- mittlere oder höhere Schule, ab der 9. Schulstufe
- Schulen für Berufstätige, ab dem 1. Semester
- Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst
- Kolleg
Achtung: bei Schulen für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege besteht kein Anspruch auf Schul- und Heimbeihilfen, da man während der Ausbildung in der jeweiligen Krankenanstalt angestellt ist und eine monatliche Entschädigung erhält. Weiters sind Werkmeisterschulen von diesen Beihilfen ausgenommen.
Weitere Voraussetzungen:
- soziale Bedürftigkeit (eigenes Einkommen, Einkommen der Eltern des Partners/der Partnerin, eigene Kinder,...)
- Schulbesuch beginnt vor Vollendung des 30. Lebensjahres
- günstiger Schulerfolg (Notendurchschnitt von 2,9, bei Heimbeihilfe 3,1)
- bei Ansuchen auf Heimbeihilfe muss die Schule außerhalb des Wohnortes liegen (mehr als 2 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmittel, bzw. Nicht- Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt)
- Antrag muss bis 31.12. des beginnenden Schuljahres eingebracht werden. Bei Kollegs muss der Antrag pro Semester gestellt werden (Wintersemester bis 31.12.; Sommersemester bis 31.05.). Anträge liegen im Regelfall in der jeweiligen Schule auf.
Höhe der Beihilfen:
Schulbeihilfe pro Jahr max. € 1130,-
erhöht sich bei mind. 4-jährigem Selbsterhalt um max. € 576,-
Heimbeihilfe pro Jahr max. € 1380,-
erhöht sich bei mind. 4-jährigem Selbsterhalt um max. € 576,-
Ab einem jährlichen Zuverdienst von € 6000 ist mit Abzügen der Beihilfen zu rechnen,
Besondere Schulbeihilfe:
Diese Art der Beihilfe ist als Zusatz für die Beendigung einer Schule für Berufstätige gedacht. Dies gilt NICHT für Kollegs!
Voraussetzungen:
- Besuch einer höheren Schule für Berufstätige
- Vorbereitung auf die abschließende Prüfung (Vor- oder Hauptprüfung)
- Vor Inanspruchnahme der besonderen Schulbeihilfe bereits mindestens ein Jahr berufstätig und Selbsterhalter
- Einstellung jeglicher Berufstätigkeit während der Zeit des Bezugs der besonderen Schulbeihilfe (Beurlaubung gegen Entfall der Bezüge, Vereinbarung einer Bildungskarenz, Dienstfreistellung,...)
- Es besteht für diese Beihilfe keine Altersgrenze!
Achtung: es gibt keine gesetzliche Regelung der Einstellung des Dienstverhältnisses für diesen Zeitraum. Hier muss mit dem Dienstgeber konkret über Möglichkeiten der Karenzierung bzw. Dienstfreistellung etc. gesprochen werden.
Beim Bezug der besonderen Schulbeihilfe besteht eine Unfall- aber nicht unbedingt eine Krankenversicherung. Dies sollte auch mit dem Dienstgeber abgesprochen werden.
Die besondere Schulbeihilfe kann auch mit der Bildungskarenz kombiniert werden, jedoch werden dabei Kürzungen vorgenommen.
Die besondere Schulbeihilfe kann unabhängig vom Alter der Schülerin bzw. des Schülers bezogen werden.
Höhe der besonderen Schulbeihilfe:
- € 715,- im Monat
- sie erhöht sich bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebende SchülerInnen, wenn deren (Ehe-)PartnerIn nicht berufstätig ist, um zusätzlich € 335,- im Monat
- um € 127,- im Monat erhöht sich die besondere Schulbeihilfe für jedes Kind, für das SchülerInnen unterhaltspflichtig sind
Die besondere Schulbeihilfe ist steuerfrei.
Zuständige Behörde in Salzburg:
Referat für Schul- und Heimbeihilfen des Landesschulrates Salzburg
Mozartplatz 10, 5020 Salzburg; Tel.: 0662/8083 -3025, oder -2306, oder -2880
http://www.landesschulrat.salzburg.at/service/schuelerbeihilfe.htm
Weitere Infos:
http://www.arbeiterkammer.com/online/schulbeihilfen-9947.html
http://www.arbeiterkammer.com/online/besondere-schulbeihilfe-20961.html
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 08:30 Uhr
