BiBer - Bildungs- und Berufsberatung
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Stipendium

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Voraussetzungen:

sind einerseits die „soziale Förderungswürdigkeit" und andererseits das Vorliegen eines „günstigen Studienerfolges".

 

EWR BürgerInnen sind österreichischen StaatsbürgerInnen in Bezug auf das Stipendiengesetz gleichgestellt, wenn sie Sich mehr als 5 Jahre ununterbrochen in Österreich aufhalten (Meldenachweis).


Staatliche Stipendien oder Studienbeihilfen gibt es nur für ordentliche Studien an einer Fachhochschule oder Universität.

Höhe: € 5,- bis € 679,- (+ € 44,- bei Unterhaltspflicht) 12-mal jährlich.

Zuverdienstgrenze: € 8.000,- + € 2.762,- pro Kind.

Zuständige Stelle in Salzburg: Studienbeihilfenbehörde/Außenstelle Salzburg, Alter Markt 1, 5020 Salzburg, ( 0662/8044-627, 0662/842439.

 

 

Selbsterhalterstipendium:

  • Studienerfolg,
  • noch kein anderer Studienabschluss,
  • Alter bei Studienbeginn 30 (bei mehr als 4 Jahren Selbständigkeit bis max. 35 Jahre zu verlängern),
  • "Selbsterhalter" (4-9 Jahre berufstätig mit mindestens € 7.272,- Jahreseinkommen. Präsenz- oder Zivildienst zählt auf jeden Fall dazu, Lehre nicht!. Kein Wechsel nach dem 2. Semester. Nach der 1. Diplomprüfung in der vorgeschriebenen Zeit kann der Anspruch neu erworben werden.

 

 

Studienabschluss-Stipendium:

  • nicht älter als 41 Jahre,
  • 36 Monate zumindest halbbeschäftigt oder Karenz,
  • Aufgabe der Berufstätigkeit,
  • Diplomstudium bis auf Diplomarbeit und Prüfungen über maximal 10 Wochenstunden abgeschlossen.
  • Studienbeihilfe für ein Auslandsstudium gibt es derzeit nur bei Beginn in Österreich und mit Bestätigung der vollständigen Anrechnung für höchstens 10 Monate.

 

 

Leistungsstipendium:

Können Studierende beantragen, deren Studienabschluss nicht länger als 2 Semester zurückliegt und die, gemessen an den Studienvorschriften, hervorragende Leistungen erbringen oder erbracht haben. Genauer Angaben müssen an der jeweiligen Universität erfragt werden.

Universität Salzburg 

 

Achtung: Das Leistungstipendium wird nicht an der Stipendienstelle sondern an der jeweiligen Bildungseinrichtung beantragt. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf ein Leistungsstipendium.

 

 

Erasmus Auslandstipendium:

Dieses Stipendium ist für ordentliche Hörer der Universität sowie für Studenten der Fachhochschulen gedacht, die während oder kurz nach ihrem Studium einen min. 3 bis max. 12 Monate langen Auslandaufenthalt einplanen wollen.

  • Aufenthaltskosten (€ 238,-- bis € 335,--/Monat, je nach Zielland)
  • Zuschuss zu den Reise- und Versicherungskosten (abhangig vom Zielland)
  • Zuschuss fur eventuelle sprachliche Vorbereitungskurse (max. € 250,--)
  • Gültig für alle 27 EU Mitgliedsstaat, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Türkei und Kroatien

Zuständige Stelle für Innsbruck und Salzburg: Büro für Europäische Programme: Mag. Claudia Oberschmied, Kaiserjägerstrasse 4a, A-6020 Innsbruck, ( +43 512 582661) http://www.standort-tirol.at/page.cfm?vpath=europ_programme/ausland/studierende

 

 

Stipendium speziell für Frauen: neue Stipendieninitiative für exzellente Wissenschafterinnen

L´Oréal Österreich - Dr. Alexandra Pifl, ( +43 (0)1 536 51 DW 284,

www.loreal.fotoserver.at, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

 

Niederösterreich: Stipendium für Studenten und Fachhochschüler (für Studienbeihilfebezieher mit bestimmten Studienrichtungen einmalig € 800,- und € 400,- im Folgejahr und bis zu € 7.000,- für Auslandsaufenthalt) und Kursgeld für Lehrlinge (einmalig bis zu € 400,-): www.topstipendien.noe-lak.at

 

 

Erika-Hingler-Sieber Stiftung für Kinder aus Stadt und Land Salzburg, die in einem Kinderdorf oder einer ähnlichen Einrichtung aufgewachsen sind. Bis 1.240,- monatlich.

http://www.kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=90

 

 

Die Liste ist selbstverständlich nicht vollständig und wird uns in den nächsten Monaten erweitert.

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