BiBer - Bildungs- und Berufsberatung
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Polizeiausbildung

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Onlineinformation der Polizei: www.bmi.gv.at/jobs/
Werbegruppe des Generalinspektorates der Sicherheitswache WIEN, Schottenring 7-9, A-1010 Wien, ( (0043) Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit Gendarmeriezentralkommando, Ref II/B/Büro,
Herrengasse 7, 1014 Wien, 0043 (0)1 53126-0,  Fax: 0043 (0)1 53126 DW 3787,
Polizeiausbildung in Deutschland: www.hoed.de/polizei/projekte/index.htm, Rahmeninfo unter www.polizeihochschulen.de 

 

1. Grundausbildung - Berufsbegleitender Lehrgang
2 Jahre in einem provisorischen öffentlichen Dienstverhältnis, Anfangsgehalt nach Dienstalter (ab dem 18. Lebensjahr wird jedes Jahr halb, jedes Jahr im öffentlichen Dienst voll gerechnet).

Vorrückung in die nächste Gehaltsstufe nach jeweils 2 Jahren. Nach der Ausbildung erfolgt die Einteilung zum Wachzimmerdienst. Nach 6 Jahren ab Eintritt (Ausbildungsbeginn) ist eine Übernahme in ein definitives Dienstverhältnis möglich.

Die Aufnahme in einen neuen Lehrgang erfolgt nach Bedarf auf Ausschreibung des Bundes. Die Auswahl der Bewerber erfolgt aufgrund einer schriftlichen Aufnahmeprüfung (Eignungstest) und einer ärztlichen Untersuchung.
Frauen werden nach einer vom Innenministerium jeweils bestimmten Quote (in der Regel 25 - 30 % der verfügbaren Stellen) aufgenommen.

  

Anforderungen:
• Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft und volle Handlungsfähigkeit

• Mindestalter von 18 Jahren und ein Höchstalter von 30 Jahren bis zum     Aufnahmetermin

• Mindestgröße von 163 cm bei Frauen und 168 cm bei Männern

• bei Männern der vollständig abgeleistete Präsenzdienst (Grundwehrdienst) bis zum Aufnahmetermin

• Führerschein der Klasse B bis zum Aufnahmetermin

• charakterliche Eignung, einwandfreier Leumund (z.B. keine Vorstrafen, Alkoholdelikte, Fahrerflucht, usw.)

• körperliche Fitness und Eignung – organisch und funktionell gesund, Normalgewicht, einwandfreie Seh- und Hörleistung, tadelloses (saniertes) Gebiss

• ein positiv absolviertes Auswahlverfahren.

Informationsbroschüre für Bewerber

 

2. Bewerbung in Salzburg:

Die zuständigen Beamten sind gerne zu näheren Auskünften und zu einem persönlichen Gespräch bereit.
Kontaktadresse: Polizeidirektion Salzburg, Zentralinspektorat der Sicherheitswache, Referat für Aufnahmeangelegenheiten,
BPD SALZBURG, Referat 4, 5020 Salzburg, Alpenstr. 90
(0662/6383/DW 5410, Fax: 0662/6383/5419
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , www.bundespolizei.gv.at/salzburg

 

Ihre Bewerbung richten Sie mit einem handschriftlichen Lebenslauf und dem ausgedruckten Formular ANSUCHEN - an die
Bundespolizeidirektion SALZBURG
Zentralinspektorat /Referat 4
Alpenstraße Nr. 90
5033 SALZBURG 2. Grundausbildung Sicherheitswachebeamte/-r - Vollzeitausbildung

 

3. Aufnahme in den Kriminaldienst
Grundvoraussetzungen: 4-jährige Exekutivdienstzeit als Sicherheitswachebeamter bzw. -beamtin  und bestehen einer Aufnahmeprüfung (Theorie, Assessment Center, schriftl. und mündl. Abschlussprüfung).
Ausbildung: zentrale Grundausbildung zur Kriminalbeamtin bzw. zum -beamten

 

4. Sicherheitsverwaltung
Grundvoraussetzungen: österreich. Staatsbürgerschaft, abgeleisteter Wehr- bzw. Zivildienst, Mindestalter 18 Jahre, persönliche und fachliche Eignung.
Für Lehrlinge (Ausbildung zum Verwaltungsassistenten): Pflichtschulabschluss
Berufsfelder: Polizeijuristen, Polizeiamtsärzte, Referenten und Sachbearbeiter, Schreib- und Kanzleikräfte
Kontaktadresse für Bewerbungen: Bundespolizeidirektion Wien, Personalbüro, Schottenring 7-9, 1010 Wien

 

5. Höherer Polizeidienst
Grundvoraussetzungen: abgeschlossenes Jus-Studium (seltene Ausnahme: naturwissenschaftlicher Studienabschluss für Labordienst), Höchstalter 40 Jahre.
Häufig absolvieren Personen im Polizeidienst neben dem Beruf ein Jusstudium.
Posten werden über das BMI, Abt. II-2, 1014 Wien, Postfach 100, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , ausgeschrieben.
In Deutschland wird die Ausbildung der Anwärter und Anwärterinnen für den gehobenen Polizeidienst beim Bund für das Bundeskriminalamt und den Bundesgrenzschutz, bei den Ländern für die Schutz-, Wasserschutz- und die Kriminalpolizei durchgeführt.


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