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Akademische Titel

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Akademische Verwirrung

Bachelor, Master und (FH) schaffen Ratlosigkeit um das beliebte Kürzel vor dem Namen.

Der Magister wird zum Master und der vorher in Österreich unbekannte Titel "Bachelor" kam neu hinzu. Dem "Bakkalaureus" (deutsch. Schreibweise von Bachelor) war hingegen nur ein kurzer Auftritt vergönnt (bis 2007) und hat wohl nur zur Steigerung der Verwirrung beigetragen.

 

Nach dem neuen dreistufigen Universitätssystem können nun folgende Titel vergeben werden:

 

  • Bachelor (BA, BSc, Bphil, LL.B. ...)
  • Master (MA, MSc, LL.M., ...)
  • Doktor (PhD, Dr. phil, Dr. med, Dr. iur, ...)

 

Obwohl ursprünglich die Umstellung aller Studien bis spätestens 2010 beschlossen wurde, gibt es bis zum heutigen Tag sowohl "alte" Diplomstudien (etwa Rechtswissenschaft) als auch neue Bachelor und Masterstudien. Dies hat zu einer unübersichtlichen Füllen an Titeln und Abkürzungen geführt.

 

In Österreich wird das Tragen von akademischen Titeln durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung geregelt. Ein vollständige Liste finden sie hier.

 

Bei den Diplomstudien - so lange es sie noch gibt - bleibt dagegen alles beim Alten, also beim Grad "Magister". Ebenfalls neu: Der einem Fachhochschul-Abschluss hintangestellte Zusatz "(FH)" entfällt seit 2006. Damit vergeben Unis und FHs identische Titel.

 

Ziel der Regelung war es, die internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu erhöhen. Die Einheitlichkeit steht aber offenbar nicht im Vordergrund: Die Universitäten sind nicht gezwungen, ihre Titel umzustellen.

Falls sie wollen, können sie auch weiterhin die alten Grade vergeben. Für die Fachhochschulen legt der Fachhochschulrat die Grade fest.

Aber auch die internationale Vergleichbarkeit wurde durch die neuen Abschlüsse nicht gerade erleichtert. So gibt es etwa in Amerika und England verschiedene Bachelor gibt die sich je nach Herkunft (College oder University) beziehungsweise auch nach der Dauer (Bachelor Minors oder Majors) unterscheiden. Aber auch in Europa ist man von der Einheitlichkeit der Abschlüsse noch weit entfernt, wie etwa das Beispiel von Universitäten zeigt, die wieder zu den alten Titel zurückkehren.

Zeit Online

 

 

Dahinter statt davor

Bis 2007 haben die Absolventen eines Bakkalaureat-Studiums die vor den Namen gestellten Titel "Bakkalaureus/Bakkalaurea" erhalten. Absolventen eines Magisterstudiums die Titel "Magister/Magistra".

 

Seit 2007 sollen sie geschlechtsneutral "Bachelor" bzw. "Master" heißen, wobei der Titel nicht wie bisher vor, sondern hinter den Namen gestellt wird.

 

Abgekürzt wird der Bachelor mit "B.", die Abkürzung für den Master legen die Unis selbst fest. Personen, die bereits den Titel Bakkalaureus/Bakkalaurea bzw. Magister/Magistra führen, dürfen diesen behalten, können aber auch auf Bachelor bzw. Master "umsteigen" - falls "ihre" Universität den Wechsel beschließt.

 

Chancen am Arbeitsmarkt

Welche Chancen die neuen "Bachelors" kann derzeit noch nicht genau belegt werden. Während einige Studien ein eher desaströses Bild zeichnen, so kommen andere zu dem Ergebnis, dass die Bachelorabsolventen die gleichen Chancen am Arbeitsmarkt haben, wie zuvor die Magister.

 

In der Regel kann jedoch von einem etwas niedrigem Anfangsgehalt ausgegangen werden. Wobei es sehr starke Unterschied zwischen den einzelnen Studienrichtungen gibt. Während Absolventen von Ingenieurstudien sehr gute Arbeitsmarktchancen haben und sich der Bachelor bereits fix etabliert hat, sehen sich Absolvent von geisteswissenschaftlichen Bachelorstudien oft gezwungen ein Masterstudium anzuhängen.

Somit wirkt sich der Bachelor auch nicht direkt auf die Arbeitslosenstatistik aus (die für Akademiker eher rosig aussieht). Allerdings lässt es an der Sinnhaftigkeit des Bachelor zweifeln, wenn etwa 80% der Absolventen unmittelbar nach dem Abschluss mit einem Masterstudium beginnen. Auch wenn sich sicher im Laufe der Zeit ein gewisser Gewöhnungseffekt einstellen wird, so stellt sich die derzeitige Situation als nicht sehr zufriedenstellend dar.

derStandard, Spiegel, Zeit Online

 

Studien wird der "Bologna"-Prozess gemacht

Keine Änderungen gibt es bei den zweigliedrigen Diplomstudien (Magister-Doktor): Hier bleibt der Magister-Titel erhalten. Allerdings war im "Bologna"-Prozess vorgesehen, bis 2010 die einheitliche Dreiteilung in ganz Europa zu gewährleisten.

Auch wenn derzeit bereits die Mehrzahl der Studiengänge auf das Bachelor/Master System umgestellt hat, so gibt es immer noch standhafte "gallische Dörfer" die sich bisher erfolgreich gegen die Umsetzung der Bologna Ziele gewehrt haben (Rechtswissenschaften, Medizin, Psychologie Wien). Es wird somit auch in absehbarer Zeit noch neue "Magister" geben.

der Standard

 

Streit über FH-Zusatz

Mit der Streichung des Zusatzes (FH) für Absolventen von Fachhochschulen machte sich die Regierung auch nicht nur Freunde.

Der Zusatz "(FH)" bei einem Fachhochschul-Abschluss ist somit nicht mehr verpflichtend.

Die Rektorenkonferenz der Universitäten wollte das nicht akzeptieren und forderte, die "Unterschiedlichkeit der Abschlüsse in den Bezeichnungen zum Ausdruck zu bringen".

Freude herrschte dagegen bei den FH-Betreibern: Nach langen Bemühungen sei die Durchsetzung einheitlicher Bezeichnungen für akademische Abschlüsse an FH und Unis gelungen, hieß es in einer Aussendung.

 

Doktor dauert länger

Und schließlich beschloss der Nationalrat, auch den Weg zum Doktorat zu verlängern. Seit dem Studienjahr 2009/10 ist die Mindeststudiendauer von zwei auf drei Jahre erhöht worden.

Für bis dahin bereits studierende Doktoranden gibt es Übergangsbestimmungen: Sie dürfen ihr Studium nach den alten Vorschriften noch 2017 abschließen.

Was den Titel betrifft, gilt hier auch: Erlaubt ist, was der Universität gefällt. Als Doktorgrad können die Unis entweder die bisher üblichen Grade "Doktor/in" mit einem Zusatz (z. B. der Philosophie) oder den "Doctor of Philosophy" (PhD) festlegen.

 

Master auch bei Uni-Lehrgängen

Die genaue Bezeichnung des Titels ist von den Universitäten im Studienplan festzulegen. Theoretisch möglich wäre es also, dass die Uni Wien einen "Bachelor of Philosophy" vergibt, die Uni Innsbruck aber - zum Beispiel - einen "Bachelor of Philosophical Studies".

Und noch eine weitere Verwechslungsgefahr entstand - denn in Österreich war der Master bisher der Titel für etliche Uni-Lehrgänge (z. B. Master of Business Administration/MBA). Und diese bleiben bisher so wie sie sind. Dies gilt befristet bis 2012 auch für Absolventen von sogenannten "Lehrgängen universitären Charakters" die nicht an Universitäten stattfinden.

Der akademische Titel ist in den verschiedenen Fällen gleich, der Aufwand um bis dahin zu gelangen oftmals nicht. Während für ein reguläres Masterstudium mindestens 120 ECTS Punkte benötigt werden, so sind es bei vielen Lehrgängen 90 ECTS oder auch weniger.

In extremen Fällen währe es auch möglich, dass jemand ohne abgeschlossenes Studium zugelassen wird und bereits nach wenigen Monaten berufsbegleitenden Lernens mit einem Master Titel abschließt der zumindest der Schreibweise nach nicht von einem regulären Master Titel zu unterscheiden ist.

 

 

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