Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in COVID-19-Kurzarbeit - durch das AMS
Seit 1.10.2020 ist es für Betriebe möglich eine Förderung für ihre Beschäftigten zu erhalten, wenn diese sich in der jetzigen Covid-19-Kurzarbeit befinden.
Hierbei werden vom AMS 60% der Kurs- bzw. Weiterbildungskosten für extern beauftragte Schulungseinrichtungen bzw. Honorare für externe Trainer*innen übernommen. Die restlichen 40% bezahlt der Arbeitgeber.
Der Antrag ist vom Arbeitgeber einzubringen!
Diese Förderung wird längstens bis 31.03.2021 gewährt. Eine Verlängerung ist auch auf Grund der jeweiligen Kurzarbeit nicht absehbar.
Schulungskostenbeihilfe Covid-19-Kurzarbeit
Zuletzt aktualisiert: Februar 2021