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Arbeiten in Österreich

Der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt richtet sich nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel. Personen aus der EU, dem EWR und der Schweiz haben grundsätzlich freien Arbeitsmarktzugang, während für Drittstaatsangehörige je nach Aufenthaltstitel unterschiedliche Regelungen und teilweise eine Beschäftigungsbewilligung gelten.

Arbeiten in Österreich

Der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt hängt von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltstitel ab.

Wer benötigt eine Arbeits- oder Beschäftigungsbewilligung?

Personen, die nicht aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz stammen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt (z. B. eine Rot-Weiß-Rot-Karte). Für sie gelten die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes.

Die meisten Migrantinnen und Migranten können entsprechend ihres Aufenthaltstitels in Österreich einer Beschäftigung nachgehen. Für folgende Personengruppen ist zusätzlich eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich:

  • Studierende sowie Schülerinnen und Schüler
  • Asylwerbende
  • Personen mit einer „Aufenthaltsberechtigung“ oder einer „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“
  • Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Tourismus
Beschäftigungsbewilligung

Eine Beschäftigungsbewilligung

  • wird vor Arbeitsbeginn vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin beim zuständigen Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt,
  • gilt nur für einen bestimmten Arbeitsplatz und eine festgelegte Tätigkeit,
  • wird grundsätzlich für höchstens ein Jahr erteilt (bei Saisonarbeit bis zu sechs Monate).
Arbeiten ohne Beschäftigungsbewilligung

Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR sowie der Schweiz können grundsätzlich ohne Beschäftigungsbewilligung in Österreich arbeiten. Für türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gelten unter bestimmten Voraussetzungen erleichterte Regelungen zum Arbeitsmarktzugang auf Grundlage des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Türkei.

Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF)

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) unterstützt Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Migrantinnen und Migranten unter anderem mit Angeboten zum Deutschlernen, zur beruflichen Integration und zur Orientierung in Österreich.

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