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Zweiter Bildungsweg

Der zweite Bildungsweg ermöglicht Erwachsenen, Bildungs- und Berufsabschlüsse nachzuholen und neue Bildungs- und Berufsperspektiven zu eröffnen. Er umfasst Angebote von der Basisbildung und dem Pflichtschulabschluss über den Lehrabschluss und berufsbildende Schulabschlüsse bis hin zur AHS- oder BHS-Matura, Berufsreifeprüfung und Studienberechtigungsprüfung. Je nach Abschluss eröffnet er auch den Zugang zu Kollegs, Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und weiteren Bildungswegen.

Ziele

Der zweite Bildungsweg ermöglicht:

  • Bildungsabschlüsse nachzuholen.
  • Voraussetzungen für weiterführende Ausbildungen oder Studien zu erwerben.
  • Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten zu verbessern.
  • Allgemeinbildung und persönliche Kompetenzen zu erweitern.

Weitere Informationen zum zweiten Bildungsweg

  • AHS Matura im Zweiten Bildungsweg

    Die AHS-Matura im zweiten Bildungsweg ermöglicht Erwachsenen ab 17 Jahren, die Matura flexibel und kostenlos nachzuholen.

  • Berufsreifeprüfung

    Die Berufsreifeprüfung ermöglicht Personen mit einer anerkannten beruflichen Vorqualifikation durch vier Teilprüfungen den Erwerb einer vollwertigen Matura und damit den Zugang zu Hochschulen sowie bessere Bildungs- und Berufschancen.

  • BHS Matura im Zweiten Bildungsweg

    Die BHS-Matura im zweiten Bildungsweg ermöglicht Erwachsenen den Erwerb einer Reife- und Diplomprüfung mit beruflicher Qualifikation.

  • Externistenprüfungen

    Externistenprüfungen ermöglichen es, auch ohne regelmäßigen Schulbesuch Schulabschlüsse oder einzelne Unterrichtsfächer nachzuholen und so einen Bildungsabschluss zu erwerben.

  • Gesundheitsberufe im Zweiten Bildungsweg

    Im zweiten Bildungsweg in Salzburg können Erwachsene Berufe in der Pflege, in der Sozialbetreuung sowie medizinische Assistenzberufe erlernen und dabei verschiedene Förderungen nutzen.

  • Pflichtschulabschluss

    Der Pflichtschulabschluss kann durch Vorbereitungskurse oder eine Externistenprüfung nachgeholt werden und ermöglicht Erwachsenen den Erwerb eines anerkannten Schulabschlusses.

  • Studienberechtigungsprüfung

    Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht Personen ohne Matura den Zugang zum Studium, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und Prüfungen absolvieren.