Zum Inhalt springen

Kreative Therapieformen

Kreative Therapieformen nutzen künstlerische Ausdrucksformen wie Musik, Bewegung, Tanz oder bildnerisches Gestalten, um Menschen bei der Förderung ihrer psychischen, körperlichen und sozialen Gesundheit zu unterstützen. Je nach Therapieform unterscheiden sich Ausbildungswege, Berufsberechtigungen und Einsatzmöglichkeiten. Während die Musiktherapie in Österreich ein gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf ist, werden Kunsttherapie und Tanztherapie überwiegend als Weiterbildungen oder Zusatzqualifikationen angeboten.

Tätigkeiten
  • Begleitung von Menschen mit psychischen, körperlichen oder sozialen Belastungen
  • Förderung von Kreativität, Kommunikation und persönlicher Entwicklung
  • Einsatz von Musik, Bewegung, Tanz oder bildnerischem Gestalten als therapeutisches Medium
  • Durchführung von Einzel- und Gruppensettings
  • Zusammenarbeit mit Gesundheits-, Sozial- und Bildungsberufen
  • Tätigkeit in Gesundheits-, Sozial-, Bildungs- und Rehabilitationseinrichtungen sowie – je nach Berufsberechtigung – in freier Praxis
Voraussetzungen
  • Je nach Therapieform unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen
  • Teilweise Matura oder abgeschlossenes Studium erforderlich
  • Für viele Aus- und Weiterbildungen wird eine abgeschlossene Ausbildung oder Berufserfahrung im pädagogischen, psychosozialen, therapeutischen, medizinischen oder künstlerischen Bereich vorausgesetzt
  • Teilweise Aufnahmegespräch oder Eignungsverfahren
Musiktherapie
  • Gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf
  • Ausbildung: Bachelorstudium 3 Jahre (6 Semester), Masterstudium 2 Jahre (4 Semester)
  • an ausgewählten Hochschulen in Österreich: Studiengänge Musiktherapie
  • Berufsberechtigung: Ein abgeschlossenes Bachelorstudium berechtigt zur mitverantwortlichen Berufsausübung der Musiktherapie unter fachlicher Zuweisung und Verantwortung von medizinischem Fachpersonal. Ein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium berechtigt zur eigenverantwortlichen Berufsausübung als Musiktherapeutin bzw. Musiktherapeut.
  • Die Eintragung in die Musiktherapeutenliste gemäß Musiktherapiegesetz erfüllt zudem die Zugangsvoraussetzungen für die weiterführende Psychotherapieausbildung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Näheres zur Ausbildung in unserem Artikel: Psychotherapie
Kunsttherapie
  • Ausbildung: Universitätslehrgänge und Weiterbildungslehrgänge an Erwachsenenbildungseinrichtungen oder Universitäten
  • Dauer: je nach Anbieter meist 4 - 8 Semester
  • Kosten: unterschiedlich, je nach Bildungseinrichtung
  • Eine selbstständige Tätigkeit ist – abhängig vom Tätigkeitsbereich – beispielsweise im Rahmen einer Gewerbeberechtigung (z. B. Lebens- und Sozialberatung) möglich
  • Bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit empfiehlt sich eine vorherige Abklärung mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
  • Weitere Infos: Österreichischer Berufsverband für Kunsttherapie
Tanztherapie
  • Ausbildung: Berufsbegleitende Weiterbildungslehrgänge und Spezialisierungen an privaten Ausbildungsinstituten.
  • Dauer: Je nach Anbieter meist zwischen 2 und 8 Semestern.
  • Kosten: Unterschiedlich, je nach Bildungseinrichtung.
  • Die Möglichkeiten der selbstständigen Berufsausübung richten sich nach der jeweiligen Grundqualifikation, dem konkreten Tätigkeitsbereich und den geltenden rechtlichen Bestimmungen.
  • Bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit empfiehlt sich eine vorherige Abklärung mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
  • Weitere Infos: Österreichischer Berufsverband Tanztherapie

Anbieter in Österreich für Musiktherapie, Kunsttherapie und Tanztherapie

Hinweis: Die dargestellten Anbieter stellen eine Auswahl von Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Da sich Ausbildungsangebote, Anerkennungen und rechtliche Rahmenbedingungen laufend ändern können, empfiehlt es sich, vor Ausbildungsbeginn die aktuellen Zugangsvoraussetzungen und Berufsberechtigungen direkt bei den jeweiligen Bildungseinrichtungen zu prüfen.