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Zahnärztliche (Fach) Assistenz

Die Zahnärztliche Assistenz und die Zahnärztliche Fachassistenz unterstützen Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten sowie bei organisatorischen und administrativen Aufgaben in der Zahnarztpraxis. Beide Ausbildungen verbinden praktische und theoretische Ausbildungsanteile, unterscheiden sich jedoch in ihrer Ausbildungsform.

Tätigkeiten
  • Assistenz bei zahnärztlichen Behandlungen
  • Vorbereitung, Reinigung und Desinfektion von Instrumenten und Behandlungsräumen
  • Betreuung und Information von Patientinnen und Patienten
  • Anfertigung von Röntgenaufnahmen nach Anweisung
  • Organisation von Praxisabläufen sowie Terminverwaltung
  • Dokumentation und administrative Tätigkeiten in der Zahnarztpraxis
Voraussetzungen
  • Positiver Abschluss der allgemeinen Schulpflicht bzw. der 9. Schulstufe
  • Aufrechtes Dienst- bzw. Lehrverhältnis bei einer Zahnärztin bzw. einem Zahnarzt oder einer Fachärztin bzw. einem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
  • Weitere Voraussetzungen je nach Ausbildungsanbieter möglich
Ausbildungswege

Zahnärztliche Assistenz

  • Ausbildung: Duale Ausbildung nach dem Zahnärztegesetz mit praktischer Ausbildung in einer Zahnarztpraxis und begleitendem Fachkurs an einer anerkannten Ausbildungseinrichtung.
  • Dauer: 3 Jahre (praktische Ausbildung und theoretischer Unterricht)
  • Kosten: Je nach Ausbildungseinrichtung unterschiedlich (Kosten übernimmt meist Ausbildungspraxis)
  • Abschluss: interne oder kommissionelle Abschlussprüfung mit der Berufsbezeichnung Zahnärztliche Assistentin bzw. Zahnärztlicher Assistent

Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf)

  • Ausbildung: Duale Lehrausbildung mit Lehrbetrieb und Berufsschule gemäß Berufsausbildungsgesetz. Voraussetzung ist ein Lehrvertrag mit einer Ausbildungszahnarztpraxis.
  • Dauer: 3 Jahre
  • Kosten: Keine Ausbildungskosten im Rahmen des Lehrverhältnisses
  • Abschluss: Lehrabschlussprüfung mit der Berufsbezeichnung Zahnärztliche Fachassistentin bzw. Zahnärztlicher Fachassistent.

Hinweis: Nur die Lehrausbildung zur zahnärztlichen Fachassistenz eröffnet bestimmte weiterführende Bildungswege, beispielsweise die Möglichkeit zur Berufsreifeprüfung.

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