Fachkräfte Stipendium
Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in Mangelberufen.
Welche Ausbildungen werden gefördert
- Bestimmte Ausbildungen in MINT-Fächern (Mathematik/Informatik/Naturwissenschaften/Technik),
- bestimmte Ausbildungen in Gesundheits- und Sozialberufen,
- das Nachholen von Lehrabschlüssen für Personen mit Pflichtschulabschluss (höchster Abschluss)
- nicht gefördert werden Studien an Universitäten und Fachhochschulen, Ausbildungen im Ausland, Fernlehrgänge sowie Ausbildungen, die länger als 3 Jahre dauern
- Liste der förderbaren Ausbildungen
Voraussetzungen
- arbeitslose Personen
- ehemalige Selbständige, wenn die Tätigkeit ruht
- Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die für die Dauer der Ausbildung karenziert sind
- 4 Jahre Beschäftigung innerhalb der letzten 15 Jahre
- Ausbildungsdauer mind. 3 Monate, Umfang 20 Wochenstunden über die ganze Ausbildungszeit
- Erfüllung der Voraussetzungen der Ausbildung
- Antrag frühestens 3 Monate vor Beginn, aber jedenfalls NOCH VOR Beginn der Ausbildung
- Es darf keine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder Universität vorliegen.
Höhe und Dauer des Stipendiums
- mindestens Höhe von täglich € 41,- (Stand 2026) für die Dauer der Ausbildung
- Zuverdienst bis Geringfügigkeit möglich
- höchstens 3 Jahre (Wiederholungen eines Ausbildungsteils sind möglich)
- Beziehende sind kranken-, unfall- und pensionsversichert
- Anträge für das Fachkräftestipendium müssen direkt beim AMS gestellt werden – Link
Das Fachkräftestipendium unterstützt dich bei Ausbildungen in Berufen, in denen Fachkräfte gesucht werden.
Welche Ausbildungen werden gefördert?
- Bestimmte Ausbildungen im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik
- bestimmte Ausbildungen in Gesundheits- und Sozialberufen
- das Nachholen von Lehrabschlüssen für Personen mit Pflichtschulabschluss als höchsten Abschluss
- nicht gefördert werden Studien an Universitäten und Fachhochschulen, Ausbildungen im Ausland, Fernlehrgänge und Ausbildungen, die länger als 3 Jahre dauern
- Hier ist eine Liste der Ausbildungen, die gefördert werden.
Wer kann eine Förderung bekommen?
- Du bist arbeitslos.
- Du hast als Selbständige oder Selbständiger gearbeitet. Du hast deine Tätigkeit ruhend gemeldet.
- Du bist Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und bist für die Ausbildung karenziert.
- Du warst in den letzten 15 Jahren insgesamt 4 Jahre beschäftigt.
- Deine Ausbildung dauert mindestens 3 Monate. Deine Ausbildung umfasst mindestens 20 Stunden pro Woche. Dies muss für die gesamte Ausbildungszeit gelten.
- Du erfüllst die Voraussetzungen für die Ausbildung.
- Du kannst den Antrag frühestens 3 Monate vor Beginn der Ausbildung stellen. Du musst den Antrag aber jedenfalls vor Beginn der Ausbildung einreichen.
- Du darfst keine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder Universität haben.
Wie hoch ist das Fachkräftestipendium?
- Du bekommst für die Zeit der Ausbildung mindestens 41,- Euro pro Tag (Stand 2026).
- Du darfst zusätzlich bis zur Geringfügigkeitsgrenze arbeiten und Geld verdienen.
- Du kannst das Stipendium höchstens 3 Jahre bekommen. Du kannst einen Teil der Ausbildung wiederholen.
- Du bist, wenn du das Fachkräftestipendium bekommst, auch kranken-, unfall- und pensionsversichert.
- Du musst den Antrag für das Fachkräftestipendium direkt beim AMS stellen