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Fachkräfte Stipendium

Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in Mangelberufen.

Welche Ausbildungen werden gefördert
  • Bestimmte Ausbildungen in MINT-Fächern (Mathematik/Informatik/Naturwissenschaften/Technik),
  • bestimmte Ausbildungen in Gesundheits- und Sozialberufen,
  • das Nachholen von Lehrabschlüssen für Personen mit Pflichtschulabschluss (höchster Abschluss)
  • nicht gefördert werden Studien an Universitäten und Fachhochschulen, Ausbildungen im Ausland, Fernlehrgänge sowie Ausbildungen, die länger als 3 Jahre dauern
  • Liste der förderbaren Ausbildungen
Voraussetzungen
  • arbeitslose Personen
  • ehemalige Selbständige, wenn die Tätigkeit ruht
  • Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die für die Dauer der Ausbildung karenziert sind
  • 4 Jahre Beschäftigung innerhalb der letzten 15 Jahre
  • Ausbildungsdauer mind. 3 Monate, Umfang 20 Wochenstunden über die ganze Ausbildungszeit
  • Erfüllung der Voraussetzungen der Ausbildung
  • Antrag frühestens 3 Monate vor Beginn, aber jedenfalls NOCH VOR Beginn der Ausbildung
  • Es darf keine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder Universität vorliegen.
Höhe und Dauer des Stipendiums
  • mindestens Höhe von täglich € 41,- (Stand 2026) für die Dauer der Ausbildung
  • Zuverdienst bis Geringfügigkeit möglich
  • höchstens 3 Jahre (Wiederholungen eines Ausbildungsteils sind möglich)
  • Beziehende sind kranken-, unfall- und pensionsversichert
  • Anträge für das Fachkräftestipendium müssen direkt beim AMS gestellt werden – Link