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Pflegestipendium – Pflegeausbildungszuschuss

Seit 1.1.2023 können Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Pflegeausbildungen eine monatliche finanzielle Unterstützung erhalten – allerdings je nach persönlicher Ausgangslage, Alter und Erwerbssituation in unterschiedlicher Höhe. Während der Pflegeausbildungszuschuss / Pflegeausbildungsbeitrag des Landes (Salzburg) auch Personen ohne AMS‑Leistungen oder mit bestehendem Dienstverhältnis offensteht, richtet sich das Pflegestipendium des AMS an arbeitslose oder karenzierte Erwachsene ab 20 Jahren und fällt deutlich höher aus.

Pflegeausbildungszuschuss / Pflegeausbildungsbeitrag
  • Voraussetzung: Kann jeder Person gewährt werden, die keine existenzsichernde Leistung vom AMS erhält - auch möglich für Personen, die zuvor noch nie gearbeitet haben (z. B. für Schülerinnen bzw. Schüler) und auch für Personen mit aufrechtem Dienstverhältnis.
  • Höhe: € 658,40 pro Monat bei Vollzeitausbildungen. Bei berufsbegleitenden Ausbildungen ist ein geringer Zuschuss von € 438,90 vorgesehen (Stand: 2026).
Pflegestipendium
  • Voraussetzung: Für Personen ab 20 Jahren mit einem Ausbildungsplatz.
  • Höhe: rund € 1.650,- pro Monat, (Tagessatz mind. € 55,01 Stand: 2026) für arbeitslose oder für die Dauer der Ausbildung karenzierte Personen. Im Rahmen von Arbeitsstiftungen – siehe Pflegestiftung kommt ein kleiner Betrag eines Stipendiums durch den Praktikumsbetrieb noch hinzu.
  • Eine geringfügige Beschäftigung ist neben dem Pflegestipendium möglich.
  • Förderbare Ausbildungen: Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Sozialbetreuungsberufe (Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung sowie Familienarbeit)
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