Pflegestipendium – Pflegeausbildungszuschuss
Seit 1.1.2023 können Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Pflegeausbildungen eine monatliche finanzielle Unterstützung erhalten – allerdings je nach persönlicher Ausgangslage, Alter und Erwerbssituation in unterschiedlicher Höhe. Während der Pflegeausbildungszuschuss / Pflegeausbildungsbeitrag des Landes (Salzburg) auch Personen ohne AMS‑Leistungen oder mit bestehendem Dienstverhältnis offensteht, richtet sich das Pflegestipendium des AMS an arbeitslose oder karenzierte Erwachsene ab 20 Jahren und fällt deutlich höher aus.
Pflegeausbildungszuschuss / Pflegeausbildungsbeitrag
- Voraussetzung: Kann jeder Person gewährt werden, die keine existenzsichernde Leistung vom AMS erhält - auch möglich für Personen, die zuvor noch nie gearbeitet haben (z. B. für Schülerinnen bzw. Schüler) und auch für Personen mit aufrechtem Dienstverhältnis.
- Höhe: € 658,40 pro Monat bei Vollzeitausbildungen. Bei berufsbegleitenden Ausbildungen ist ein geringer Zuschuss von € 438,90 vorgesehen (Stand: 2026).
Pflegestipendium
- Voraussetzung: Für Personen ab 20 Jahren mit einem Ausbildungsplatz.
- Höhe: rund € 1.650,- pro Monat, (Tagessatz mind. € 55,01 Stand: 2026) für arbeitslose oder für die Dauer der Ausbildung karenzierte Personen. Im Rahmen von Arbeitsstiftungen – siehe Pflegestiftung kommt ein kleiner Betrag eines Stipendiums durch den Praktikumsbetrieb noch hinzu.
- Eine geringfügige Beschäftigung ist neben dem Pflegestipendium möglich.
- Förderbare Ausbildungen: Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Sozialbetreuungsberufe (Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung sowie Familienarbeit)
Seit 1.1.2023 können Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Pflegeausbildungen eine monatliche finanzielle Unterstützung bekommen.
Wie viel Geld du bekommst, hängt von deiner persönlichen Situation, deinem Alter und deinem bisherigen Einkommen ab.
Den Pflegeausbildungszuschuss / Pflegeausbildungsbeitrag des Landes Salzburg können auch Personen bekommen, die keine Leistungen vom Arbeitsmarktservice erhalten.
Das Pflegestipendium des Arbeitsmarktservice ist nur für arbeitslose oder karenzierte Erwachsene ab 20 Jahren. Das Pflegestipendium ist höher als der Pflegeausbildungszuschuss.
Pflegeausbildungszuschuss / Pflegeausbildungsbeitrag
Wer bekommt den Pflegeausbildungszuschuss?
Du kannst den Zuschuss bekommen, wenn du keine existenzsichernde Leistung vom Arbeitsmarktservice erhältst. Du kannst den Zuschuss auch bekommen, wenn du noch nie gearbeitet hast, zum Beispiel als Schülerin oder Schüler. Auch wenn du bereits arbeitest, kannst du den Zuschuss bekommen.
Wie hoch ist der Pflegeausbildungszuschuss?
Bei einer Vollzeitausbildung bekommst du 658,40 Euro pro Monat. Bei einer berufsbegleitenden Ausbildung bekommst du 438,90 Euro pro Monat (Stand: 2026).
Pflegestipendium
Wer bekommt das Pflegestipendium?
Du musst mindestens 20 Jahre alt sein und einen Ausbildungsplatz haben.
Wie hoch ist das Pflegestipendium?
Du bekommst rund 1.650 Euro pro Monat. Das sind mindestens 55,01 Euro pro Tag (Stand: 2026). Das Geld bekommst du, wenn du arbeitslos bist oder während der Ausbildung karenziert bist.
Wenn du an einer Arbeitsstiftung teilnimmst, kannst du auch einen kleinen Betrag vom Praktikumsbetrieb bekommen. Siehe Pflegestiftung
Eine geringfügige Beschäftigung ist auch zum Pflegestipendium möglich.
Welche Ausbildungen werden mit dem Pflegestipendium gefördert?
Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und Sozialbetreuungsberufe Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung sowie Familienarbeit.