Salzburger Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Kurskosten für berufsbezogene Weiterbildungen oder Ausbildungen, die unmittelbar im Berufsleben angewendet werden oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.
Bei Umschulungen ist die geförderte Bildungsmaßnahme innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen – erst dann erfolgt die Förderauszahlung. Der Antrag ist bis spätestens drei Monate nach Beginn des Kurses zu stellen.
Förderungshöhe
Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Kurskosten, wobei folgende Höchstbeträge zu beachten sind:
- Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse: € 1.100,00
- Kurse von Personen über 50 Jahre: € 1.400,00
- Kurse von Personen über 18 Jahre (zum Zeitpunkt des Kursbeginns Pflichtschule als höchster Abschluss): 90 % der Kurskosten, max. € 2.200,00
- Vorbereitungskurse zur Ablegung der Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung: € 2.200,00 (sofern diese Ausbildung erstmals absolviert wird)
- Ausbildungen in Pflegeberufen (auch Heimhilfe) und Medizinischen Assistenzberufen: max. € 2.200,00
- MINT/Digitalisierung/IKT-Fachkräfteausbildung mit mind. 200 Stunden Kursdauer: € 2.200,00
Voraussetzungen
- Die förderwerbende Person muss im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben.
- Die Person muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
- Die Maßnahme muss berufsbezogen sein.
- Die Ausbildung muss bei einem zertifizierten Bildungsträger erfolgen.
Personengruppen
Gefördert werden:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
- freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer,
- geringfügig Beschäftigte,
- Lehrlinge,
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger,
- Arbeitslose,
- Sozialunterstützungsbezieherinnen und Sozialunterstützungsbezieher,
- selbstständig Erwerbstätige (als Privatperson) mit in Summe maximal fünf Beschäftigten/Lehrlingen (umgerechnet auf Jahres-Vollzeitäquivalente),
- Personen, die eine Weiterbildungszeit (ehem. Bildungskarenz) in Anspruch nehmen,
- Personen, die Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung absolvieren,
- Personen, die Deutsch als Fremdsprache erlernen möchten, können eine Förderung beantragen, sofern kein Anspruch auf Förderung durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) gemäß Integrationsgesetz besteht
Besonderheiten
- Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als € 220,00 werden nicht gefördert.
- Online-Kurse sind nur förderbar, wenn diese mit mindestens 30 % physischer Präsenz stattfinden. Bei Kursen, die 100 % online stattfinden, muss die Prüfung physisch in einer Bildungseinrichtung erfolgen.
- Gefördert werden ausschließlich Kursgebühren (keine Fahrtkosten, Kosten für Unterrichtsmaterialien, Prüfungsgebühren oder Unterkunftskosten).
- Nicht förderbar sind z.B. Schülerinnen und Schüler, Studierende, Au-Pairs, Akademikerinnen und Akademiker (nur in Ausnahmefällen), Ausbildungen für ein zweites Standbein, Führerscheinkurse A und B, Kurse zur Weltanschauung, Freizeitkurse, Yoga, NLP, Kurse im Bereich der Alternativmedizin und Komplementärmedizin, Sportbereich und Wellnessbereich, Sprachreisen, Bildungsreisen, Personen mit Nebentätigkeiten als Qualifikation (außer unter bestimmten Voraussetzungen aktive Mitarbeit in einem familiären Landwirtschaftsbetrieb), Personen ohne Berechtigung zur beruflichen Tätigkeit nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und Asylwerberinnen. und Asylwerber
- Der Bildungsscheck ist ONLINE einzubringen unter: Online-Antrag Salzburger Bildungsscheck
- ACHTUNG: Der Antrag muss spätestens drei Monate nach BEGINN des Kurses gestellt werden!
- Nähere Information: Förderrichtlinie 2026
- Ausnahme: Anträge zu Kursen, die 2024 begonnen haben, können noch bis drei Monate nach ENDE des Kurses gestellt werden.
Antrag
Den Antrag ist ausschließlich online zu beantragen. Online-Antrag
Kontakt
Land Salzburg, Salzburger Bildungsscheck
Gerhard Walcher, Andrea Neumaier, Tel.: +43 662 8042 3600
Was ist der Salzburger Bildungsscheck?
Mit dem Salzburger Bildungsscheck unterstützt das Land Salzburg Menschen, die eine Ausbildung oder Weiterbildung machen. Einen Teil dieser Kosten bezahlt das Land Salzburg.
Die Ausbildung muss für den Beruf wichtig sein. Oder sie hilft Ihnen dabei, einen neuen Beruf zu erlernen (Umschulung).
Sie müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit Sie eine Förderung bekommen.
Wichtig ist auch: Sie bekommen die Förderung erst nach dem Ende der Ausbildung oder Weiterbildung, wenn Sie eine Teilnahmebestätigung haben.
Als ersten Schritt stellen Sie einen Antrag für die Förderung.
Ich mache eine Ausbildung oder Weiterbildung. Kann ich eine Förderung bekommen?
Sie können einen Antrag für eine Förderung stellen, wenn eine dieser Beschreibungen für Sie passt:
- Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
- Sie sind arbeitslos
- Sie sind Lehrling
- Sie arbeiten selbstständig (mit höchstens fünf Beschäftigten)
- Sie möchten nach einer Familienpause wieder arbeiten
- Sie bekommen Sozialunterstützung
- Sie nützen eine Weiterbildungszeit
- Sie besuchen einen Vorbereitungskurs für die Berufsreifeprüfung
- Sie einen Deutschkurs besuchen und keine Förderung vom österreichischen Integrationsfonds bekommen
- Sie sind geringfügig Beschäftigte (sie verdienen bei einem Unternehmen maximal 551,10 Euro brutto pro Monat und sind dort nur unfallsversichert)
- Sie sind freie Dienstnehmer und freie Dienstnehmerinnen (sie haben einen freieren Arbeitsvertrag als reguläre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen)
Was ist notwendig, damit ich eine Förderung bekomme?
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Land Salzburg.
- Sie arbeiten oder sind bereit, mindestens 20 Stunden zu arbeiten.
- Sie besuchen eine beruflich passende Aus- oder Weiterbildung.
- Sie besuchen einen Kurs bei einem anerkannten Bildungsanbieter.
Wofür bekomme ich eine Förderung?
Gefördert werden nur Kurskosten.
Nicht bezahlt werden:
- Fahrtkosten
- Unterrichtsmaterial
- Prüfungsgebühren
- Unterkunft.
Die Kurskosten müssen mindestens 220 Euro betragen. Wenn Kurse weniger kosten, bekommen Sie keine Förderung.
Wie hoch ist die Förderung?
Das Land Salzburg übernimmt 50 % der Kurskosten. Es gibt aber immer einen maximalen Betrag, der ausbezahlt wird.
Für die meisten Kurse gilt: 1.100,- Euro
Sie sind älter als 50 Jahre: 1.400,- Euro
Sie sind älter als 18 Jahre und die Pflichtschule ist Ihr höchster Schulabschluss: 2.200,-Euro
Für Vorbereitungskurse zur Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung: 2.200,- Euro
Für Ausbildungen in Pflegeberufen, Heimhilfe und medizinischen Assistenzberufen: 2.200,- Euro
Für Ausbildungen in technischen und digitalen Berufen (und die Ausbildung dauert mindestens 200 Stunden): 2.200,- Euro
Wie stelle ich den Antrag für die Förderung?
Den Antrag können Sie nur online stellen. Hier ist der Link zum Antrag
Wichtig: Stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate nach Beginn des Kurses.
Was ist noch wichtig?
Welche Kurse werden nicht gefördert?
- Freizeitkurse
- Yoga-Kurse, Sport- und Wellnesskurse
- Sprachreisen, Bildungsreisen
- Führerschein der Klassen A und B
- Ausbildungen in Alternativ- oder Komplementärmedizin.
Wer bekommt keine Förderung?
- Schülerinnen und Schüler
- Studierende
- Akademikerinnen und Akademiker (Sie bekommen nur in bestimmten Situationen eine Förderung.)
- Asylwerber und Asylwerberinnen
- Personen mit einem ausländischen Pass, die in Österreich nicht arbeiten dürfen
- Personen, die in einem Beruf arbeiten und in einem anderen Beruf etwas dazu verdienen möchten (den Punkt muss ich noch überarbeiten).
Was muss ich bei der Förderung zu einer Umschulung bedenken?
Bei einer Umschulung müssen Sie nach einem Jahr mit dem Wissen aus dem Kurs / der Ausbildung arbeiten. Das müssen Sie nachweisen können. Erst dann wird die Förderung ausbezahlt.
Bekomme ich eine Förderung für Onlinekurse?
Online-Kurse werden nur gefördert, wenn Sie mindestens 30% des Unterrichts in einer Bildungseinrichtung sein müssen.
Findet der ganze Kurs online statt, muss die Prüfung in einer Bildungseinrichtung abgelegt werden.
Wer hilft mir, wenn ich Fragen zum Bildungsscheck habe?
Land Salzburg – Salzburger Bildungsscheck
- Website Salzburger Bildungsscheck
- Telefon: +43 662 8042 3600