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Schul- und Heimbeihilfe

Die Schul‑ und Heimbeihilfe unterstützt Schülerinnen bzw. Schüler und Erwachsene, die eine weiterführende schulische Ausbildung absolvieren und dafür finanzielle Unterstützung brauchen. Je nach Schulform, persönlicher Lebenssituation und Entfernung zum Wohnort können unterschiedliche Beihilfen gewährt werden – vom jährlichen Grundbetrag bis zu zusätzlichen Zuschlägen bei besonderen Umständen.

Voraussetzungen
  • Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe,
  • Besuch einer Schule für Berufstätige ab dem 1. Semester,
  • Besuch eines Kollegs oder einer Schule für medizinische Assistenzberufe.
  • Schulbesuch beginnt vor Vollendung des 35. Lebensjahres (unter gewissen Bedingungen bis 40 Jahre möglich)
  • soziale Bedürftigkeit: Kriterien sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße

Höhere Beträge für Personen, deren Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerin bzw. -partner keine Einkünfte bezieht bzw. für Personen mit Unterhaltspflichten für mindestens ein Kind oder durch einen vierjährigen Selbsterhalt.

Höhe der Schulbeihilfe
  • Höhe des jährlichen Grundbetrages beträgt € 1.845,- (Wert 2026)
  • Dieser Betrag erhöht sich bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände und verringert sich um die zumutbare Eigenleistung (Einkommen der Eltern; Ehepartnerin bzw. -partner, etc.)
Heimbeihilfe sowie Fahrtkostenbeihilfe

zusätzlich zu obigen Voraussetzungen:

  • ab der 9. Schulstufe möglich,
  • die Schule muss außerhalb des Wohnortes liegen (mehr als 2 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln, bzw. Nicht- Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt)
Höhe der Heim- und Fahrtkostenbeihilfe
  • Höhe des jährlichen Grundbetrages der Heimbeihilfe beträgt € 2.254,- (2026)
  • Die Fahrtkostenbeihilfe beträgt jährlich € 173,- (2026)
  • Dieser Betrag erhöht sich bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände und verringert sich um die zumutbare Eigenleistung (Einkommen der Eltern; Ehepartnerin bzw. -partner, etc.)

Eine mögliche Vorberechnung kann auf Schulbeihilferechner abgerufen werden.

Infos & Antrag

Referat für Beihilfen und Förderungen der Bildungsdirektion Salzburg

Mozartplatz 8-10, 5010 Salzburg

Tel. +43 662 8083-0

Antragstellung bis 31.12. des beginnenden Schuljahres, bei Kollegs pro Semester, Anträge liegen im Regelfall in der jeweiligen Schule auf.

Besondere Schulbeihilfe für Erwachsene
  • Für Beschäftigte, die sich auf die abschließende Prüfung (Matura, Diplomprüfung) an einer höheren Schule für Berufstätige (z.B. Abend-HTL, Abend-HAK, Abend-Gymnasium) vorbereiten.
  • Dauer: für maximal 6 Monate zur Vorbereitung auf die abschließende Prüfung (Aufteilung der 6 Monate auch möglich)

Höhe: monatlich € 1.168,- (Wert 2026) (Erhöhung um € 546,-, wenn der/die Ehepartnerin bzw. -partner/eingetragene Partnerin bzw. -partner kein Einkommen hat und um € 206,- für jedes unterhaltsberechtigte Kind)

Voraussetzungen:

  • mindestens ein Jahr Berufstätigkeit, in der sich die Förderwerberin bzw. der Förderwerber selbst erhalten hat
  • während des Bezugs der Beihilfe ist eine Beurlaubung oder Einstellung der Berufstätigkeit gegen Entfall der Bezüge notwendig
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