Schul- und Heimbeihilfe
Die Schul‑ und Heimbeihilfe unterstützt Schülerinnen bzw. Schüler und Erwachsene, die eine weiterführende schulische Ausbildung absolvieren und dafür finanzielle Unterstützung brauchen. Je nach Schulform, persönlicher Lebenssituation und Entfernung zum Wohnort können unterschiedliche Beihilfen gewährt werden – vom jährlichen Grundbetrag bis zu zusätzlichen Zuschlägen bei besonderen Umständen.
Voraussetzungen
- Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe,
- Besuch einer Schule für Berufstätige ab dem 1. Semester,
- Besuch eines Kollegs oder einer Schule für medizinische Assistenzberufe.
- Schulbesuch beginnt vor Vollendung des 35. Lebensjahres (unter gewissen Bedingungen bis 40 Jahre möglich)
- soziale Bedürftigkeit: Kriterien sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße
Höhere Beträge für Personen, deren Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerin bzw. -partner keine Einkünfte bezieht bzw. für Personen mit Unterhaltspflichten für mindestens ein Kind oder durch einen vierjährigen Selbsterhalt.
Höhe der Schulbeihilfe
- Höhe des jährlichen Grundbetrages beträgt € 1.845,- (Wert 2026)
- Dieser Betrag erhöht sich bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände und verringert sich um die zumutbare Eigenleistung (Einkommen der Eltern; Ehepartnerin bzw. -partner, etc.)
Heimbeihilfe sowie Fahrtkostenbeihilfe
zusätzlich zu obigen Voraussetzungen:
- ab der 9. Schulstufe möglich,
- die Schule muss außerhalb des Wohnortes liegen (mehr als 2 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln, bzw. Nicht- Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt)
Höhe der Heim- und Fahrtkostenbeihilfe
- Höhe des jährlichen Grundbetrages der Heimbeihilfe beträgt € 2.254,- (2026)
- Die Fahrtkostenbeihilfe beträgt jährlich € 173,- (2026)
- Dieser Betrag erhöht sich bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände und verringert sich um die zumutbare Eigenleistung (Einkommen der Eltern; Ehepartnerin bzw. -partner, etc.)
Eine mögliche Vorberechnung kann auf Schulbeihilferechner abgerufen werden.
Infos & Antrag
Referat für Beihilfen und Förderungen der Bildungsdirektion Salzburg
Mozartplatz 8-10, 5010 Salzburg
Tel. +43 662 8083-0
Antragstellung bis 31.12. des beginnenden Schuljahres, bei Kollegs pro Semester, Anträge liegen im Regelfall in der jeweiligen Schule auf.
Besondere Schulbeihilfe für Erwachsene
- Für Beschäftigte, die sich auf die abschließende Prüfung (Matura, Diplomprüfung) an einer höheren Schule für Berufstätige (z.B. Abend-HTL, Abend-HAK, Abend-Gymnasium) vorbereiten.
- Dauer: für maximal 6 Monate zur Vorbereitung auf die abschließende Prüfung (Aufteilung der 6 Monate auch möglich)
Höhe: monatlich € 1.168,- (Wert 2026) (Erhöhung um € 546,-, wenn der/die Ehepartnerin bzw. -partner/eingetragene Partnerin bzw. -partner kein Einkommen hat und um € 206,- für jedes unterhaltsberechtigte Kind)
Voraussetzungen:
- mindestens ein Jahr Berufstätigkeit, in der sich die Förderwerberin bzw. der Förderwerber selbst erhalten hat
- während des Bezugs der Beihilfe ist eine Beurlaubung oder Einstellung der Berufstätigkeit gegen Entfall der Bezüge notwendig
weitere Informationen
Die Schul- und Heimbeihilfe unterstützt Schülerinnen und Schüler und Erwachsene. Du kannst die Beihilfe bekommen, wenn du eine weiterführende schulische Ausbildung machst und finanzielle Unterstützung brauchst.
Je nach Schule, deiner persönlichen Situation und der Entfernung zu deinem Wohnort kannst du verschiedene Beihilfen bekommen. Du kannst einen jährlichen Grundbetrag und bei besonderen Umständen zusätzliche Zuschläge bekommen.
Wer kann die Schulbeihilfe bekommen?
• Du besuchst eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe.
• Du besuchst eine Schule für Berufstätige ab dem 1. Semester.
• Du besuchst ein Kolleg oder eine Schule für medizinische Assistenzberufe.
• Du beginnst die Schule vor deinem 35. Geburtstag. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch bis zum 40. Lebensjahr beginnen.
• Du brauchst finanzielle Unterstützung. Dabei zählen dein Einkommen, dein Familienstand und die Größe deiner Familie.
Wie viel Schulbeihilfe kann ich bekommen?
• Der jährliche Grundbetrag beträgt 1.845,- Euro (Wert 2026).
• Du kannst mehr Geld bekommen, wenn besondere Umstände vorliegen. Der Betrag kann sich auch verringern. Es wird berücksichtigt, wie viel du selbst bezahlen kannst. Es wird auch berücksichtigt, wie viel deine Eltern oder deine Ehepartnerin, dein Ehepartner, deine eingetragenen Lebenspartnerin oder dein eingetragener Lebenspartner verdienen. Falls du ein Kind hast, für das du Unterhalt bezahlst, wird dies auch berücksichtigt.
Wer kann die Heimbeihilfe und Fahrtkostenbeihilfe bekommen?
Du musst die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie für die Schulbeihilfe.
Du kannst die Beihilfe ab der 9. Schulstufe bekommen, wenn deine Schule außerhalb deines Wohnortes liegt. Die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln muss mehr als 2 Stunden dauern oder die tägliche Hin- und Rückfahrt für dich nicht zumutbar ist.
Wie viel Heimbeihilfe und Fahrtkostenbeihilfe kann ich bekommen?
• Der jährliche Grundbetrag der Heimbeihilfe beträgt 2.254,- Euro (2026).
• Die Fahrtkostenbeihilfe beträgt 173,- Euro pro Jahr (2026).
• Du kannst mehr Geld bekommen, wenn besondere Umstände vorliegen. Der Betrag kann sich auch verringern. Dabei wird berücksichtigt, wie viel du selbst bezahlen kannst. Es wird auch berücksichtigt, wie viel deine Eltern oder deine Ehepartnerin, dein Ehepartner, deine eingetragenen Lebenspartnerin oder dein eingetragener Lebenspartner verdienen.
Du kannst vorher berechnen, wie viel Geld du bekommen kannst. Nutze dafür den Schulbeihilferechner.
Wo bekomme ich weitere Informationen und wo stelle ich den Antrag?
Referat für Beihilfen und Förderungen der Bildungsdirektion Salzburg
Mozartplatz 8-10, 5010 Salzburg
Telefon +43 662 8083-0
Du musst den Antrag bis zum 31.12. des beginnenden Schuljahres einreichen. Bei Kollegs musst du den Antrag für jedes Semester einreichen. Die Anträge bekommst du normalerweise in deiner Schule.
Was ist die besondere Schulbeihilfe für Erwachsene?
• Du kannst die besondere Schulbeihilfe bekommen, wenn du arbeitest und dich auf eine Abschlussprüfung vorbereitest. Dazu gehört die Matura oder eine Diplomprüfung an einer höheren Schule für Berufstätige. Beispiele sind eine Abend-HTL, eine Abend-HAK oder ein Abend-Gymnasium.
• Du kannst die Beihilfe höchstens für 6 Monate bekommen.
Wieviel Geld bekomme ich bei der Schulbeihilfe für Erwachsene?
- Du bekommst monatlich 1.168,- Euro (Wert 2026).
- Du bekommst zusätzlich 546,- Euro, wenn deine Ehepartnerin oder dein Ehepartner oder deine eingetragene Lebenspartnerin oder dein eingetragener Lebenspartner kein Einkommen hat.
- Du bekommst zusätzlich 206,- Euro für jedes Kind, für das du Unterhalt bezahlst.
Wer kann die besondere Schulbeihilfe für Erwachsene bekommen?
• Du musst mindestens ein Jahr gearbeitet haben und in dieser Zeit selbst für deinen Lebensunterhalt gesorgt haben.
• Während du die Beihilfe bekommst, musst du deine Arbeit unterbrechen oder dich von der Arbeit freistellen lassen. Du bekommst in dieser Zeit kein Gehalt.