Sonstige Förderungen
Arbeitnehmerveranlagung – steuerliche Absetzbarkeit
Kosten für Weiterbildung, Umschulung oder berufliche Qualifizierung können in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie beruflich veranlasst sind oder der beruflichen Neuorientierung dienen. Absetzbar sind dabei nicht nur Kursgebühren, sondern auch Fahrtkosten, Fachliteratur und andere notwendige Ausgaben, sofern sie nachweisbar mit der Ausbildung zusammenhängen.
Was kann ich bei der Arbeitnehmerveranlagung absetzen?
Du kannst Kosten für Weiterbildung, Umschulung oder berufliche Qualifizierung bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten absetzen. Das gilt, wenn die Kosten mit deinem Beruf zu tun haben oder wenn sie dir bei einer beruflichen Neuorientierung helfen.
Du kannst nicht nur Kursgebühren absetzen. Du kannst auch Fahrtkosten, Fachliteratur und andere notwendige Ausgaben absetzen. Du musst die Belege und Rechnungen dafür aufbewahren. Die Kosten müssen nachweisbar mit deiner Ausbildung zusammenhängen.