Zum Inhalt springen

Sonstige Förderungen

Arbeitnehmerveranlagung – steuerliche Absetzbarkeit

Kosten für Weiterbildung, Umschulung oder berufliche Qualifizierung können in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie beruflich veranlasst sind oder der beruflichen Neuorientierung dienen. Absetzbar sind dabei nicht nur Kursgebühren, sondern auch Fahrtkosten, Fachliteratur und andere notwendige Ausgaben, sofern sie nachweisbar mit der Ausbildung zusammenhängen.

Österreich.gv.at - Arbeitnehmerveranlagung

BMF – Arbeitnehmerveranlagung

AK – Bildungskosten abschreiben