Stipendium und Studienförderung
Die Studienbeihilfe hilft Studierenden, wenn sie die Kosten für ihr Studium nicht selbst bezahlen können. Es gibt verschiedene Studienbeihilfen und Stipendien mit eigenen Voraussetzungen und Beträgen.
Allgemeine Studienbeihilfe
Nur für die Fälle, in denen die Eltern oder die/der Studierende selbst auf Grund ihrer jeweiligen Einkommenssituation nicht in der Lage sind, aus eigenen Mitteln die mit einem Studium verbundenen Kosten selber zu tragen.
Voraussetzungen und Berechnung
- soziale Bedürftigkeit (Kriterien sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße) und die Entfernung zum Studienstandort.
- Vorliegen eines günstigen Studienerfolges.
- Studiendauer + je 1 Toleranzsemester pro Abschnitt (Bachelor- und Masterstudium), für Diplomstudien pro Studienabschnitt + 1 Toleranzsemester
- Höhe: Grundbetrag € 431,- plus Erhöhungsbeträge.
- Jahres-Zuverdienstgrenze: generell € 17.212,- kann sich erhöhen, wenn für eigene Kinder Unterhalt geleistet wird (um mindestens € 3.000,- pro Kind).
- Weitere Zuschüsse wie Fahrtkostenzuschuss, Studienzuschuss, Versicherungskostenzuschuss, Kinderbetreuungszuschuss möglich.
- Es darf noch kein Studium abgeschlossen worden sein. Ausnahme: Masterstudien sind bis zu 30 Monate nach Abschluss eines Bachelorstudiums förderbar.
- Falls ein Studienbeitrag entrichtet werden muss (bei manchen FH Studien) wird dies als Studienzuschuss bis max. € 363,36 pro Semester zurückbezahlt.
Weitere Infos bei der Stipendienstelle Salzburg; Franz-Josef-Straße 22; 4. Stock; Tel. +43 662 842439; Infos und Antrag und stipendium.at
Selbsterhalterstipendium (Studienbeihilfe nach Selbsterhalt)
Voraussetzungen und Berechnungen
- mindestens 4 Jahre Berufstätigkeit mit mindestens € 11.000,- Jahreseinkommen. Präsenz-, Zivildienst oder Freiwilligendienste werden einberechnet, auch Lehrzeiten bei entsprechendem Verdienst.
- Alter bei Studienbeginn höchstens 32 Jahre. Die Altersgrenze erhöht sich für jedes volle Jahr des Selbsterhalts zusätzlich um ein weiteres Jahr, jedoch maximal um insgesamt 5 Jahre (max. 37 Jahre zu Studienbeginn).
- Achtung: Berücksichtigung des Ehepartners oder eingetragenen Partners, jedoch nicht des elterlichen Einkommens.
- Höhe: höchstens € 1.082,- monatlich, (ab dem 27 Lebensjahr, € 1.121,-)
- Jahres-Zuverdienstgrenze: generell € 17.212,-; erhöht sich um € 3.000,- pro Kind
- Möglicher Erhöhungsbeitrag bei für Studierende mit Behinderungen
Infos und Antrag und stipendium.at
Studienabschluss-Stipendium
Stipendium für Studierende eines Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums, denen nur mehr wenige Prüfungen zum Studienabschluss fehlen. Falls eine Master- oder Diplomarbeit anzufertigen ist, darf diese zwar angefangen, aber noch nicht abgeschlossen sein.
Voraussetzungen und Berechnungen
- Ausstehende Prüfungen höchstens 20 ECTS, wenn im Studium eine Diplom- oder Masterarbeit anzufertigen ist
- Ausstehende Prüfungen höchstens 40 ECTS, wenn im Studium keine Diplom- oder Masterarbeit anzufertigen ist. (z.B. Bachelorstudien)
- 36 Monate Erwerbstätigkeit (mind. halbbeschäftigt) in den letzten 48 Monaten vor Zuerkennung
- Alter bei Zuerkennung höchstens 40 Jahre.
- Höhe: zwischen € 850,- und € 1.457,- monatlich (je nach vorherigen Einkommen)
- Wird nur einmal gewährt!
- Kostenzuschüsse für Kinderbetreuung sind möglich
- keine Sonstigen Förderungen möglich (Fahrtkostenzuschuss, Beihilfe für Auslandsstudium usw.)
Infos und Antrag und stipendium.at
Mobilitätsstipendium
Stipendium für die gesamten Dauer eines Bachelor-, Master- oder Diplomstudium (allerdings nicht für ein Doktoratsstudium) an einer anerkannten Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz.
Voraussetzungen und Sonstige Infos
- soziale Bedürftigkeit
- mind. 5- jähriger ununterbrochener Aufenthalt in Österreich vor Zuerkennung
- kein gleichzeitig laufendes Studium in Österreich
- die Höhe richtet sich nach eigenen Einkommen bzw. dem Einkommen der Eltern, der Familiengröße usw.
- Doktoratsstudien sind nicht förderbar
Infos und Antrag und stipendium.at
Erasmus+ Auslandstipendium
Für ordentliche Hörer/innen aller Fachrichtungen und aller Hochschularten, die während oder kurz nach ihrem Studium (als Praktikum), zwei bis zu 12 Monate langen Auslandsaufenthalt einplanen (gültig für alle EU Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Türkei, Mazedonien, ggfls. auch weitere Länder)
Voraussetzungen und Sonstige Infos
- erfolgreiche Bewerbung
- Einschreibung an einer österreichischen Hochschule oder für Graduierte ist bis max. 1 Jahr nach Abschluss ein Antrag möglich
- Mögliche Studiengebühren werden erlassen
- monatlich Förderung abhängig vom Gastland
- Die Auslandsbeihilfe wird zusätzlich zur Studienbeihilfe ausbezahlt
- kostenlose Sprachkurse
- Zuschuss zu den Reise- und Versicherungskosten (abhängig vom Zielland)
- Studierende mit Kindern und Studierende mit Behinderung können Sonderzulagen beantragen
Universität Salzburg – Büro für Internationale Beziehungen Sigmund Haffner Gasse 18, 5020 Salzburg
Erika-Hingler-Sieber Stiftung
Fördert Schülerinnen / Schüler, Studierende, Personen in Weiterbildung bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (= Altersgrenze für Erstantrag) aus Stadt und Land Salzburg, die in einem Kinderdorf oder einer ähnlichen Einrichtung (Wohngemeinschaft) bzw. als Pflegekind aufgewachsen sind.
Voraussetzungen, Höhe und Fördermöglichkeiten
- soziale Bedürftigkeit; sonstige Förderungen werden gegenverrechnet (auch Familienbeihilfe)
- bis € 900,- monatlich für die Dauer der gesamten Ausbildung
- für Schulausbildung oder Studium
- berufsbezogene Weiterbildung (Zweiter Bildungsweg, auch z.B. Meisterprüfungskurs, WIFI- oder BFI-Kurse, Führerschein, Computerführerschein, ggf. auch Kosten für Lernhilfe, Sprachreisen, Maturareisen, Internatskosten, Schulgeld usw. möglich)
Leistungsstipendium
Für hervorragende Leistungen, gemessen an den Studienvorschriften bzw. zur Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten. Achtung: Auch bei Erfüllung aller Voraussetzung besteht auf dieses Stipendium kein Rechtsanspruch. Jede Hochschule hat unterschiedliche Voraussetzungen.
Voraussetzungen, Höhe und Fördermöglichkeiten
- Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,00
- zwischen € 750,- und € 1500,-
- Erfüllung der Ausschreibungskriterien
- Einhaltung der Mindeststudiendauer + 1 Toleranzsemester
- Beantragung durch den Studierenden direkt an der jeweiligen Hochschule (nicht bei Stipendienstelle)
Stipendien- und Forschungsförderdatenbank Grants.at
Datenbank des OEAD für weitere Stipendien und Fördermöglichkeiten rund ums Studieren. Sehr umfangreiche Suchmöglichkeiten aber auch sehr spezifische Anforderungen an Förderungswerber. Grants.at - Die österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung