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Verlängerte Lehre / Teilqualifikation

Die verlängerte Lehre (VL) und die Teilqualifikation (TQ) sind spezielle Ausbildungsformen für Personen, die aufgrund von Lernschwierigkeiten, Behinderungen oder anderen Beeinträchtigungen mehr Zeit oder eine angepasste Ausbildung benötigen. Beide Modelle ermöglichen einen anerkannten beruflichen Abschluss und unterstützen den Einstieg in die Arbeitswelt.

Allgemeine Voraussetzungen

Verlängerte Lehre oder Teilqualifikation ist für Personen vorgesehen, die

  • am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten,
  • keinen oder einen negativen Pflichtschulabschluss haben,
  • eine Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes aufweisen oder
  • aus sonstigen persönlichen Gründen derzeit keine reguläre Lehre absolvieren können
  • Ein Wechsel zwischen regulärer Lehre, verlängerter Lehrzeit und Teilqualifizierung ist möglich. Bereits absolvierte Ausbildungszeiten können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.
Informationen zur Verlängerten Lehre
  • Dauer: Lehrzeit plus ein Jahr Verlängerung (bis maximal 2 Jahre)
  • Alter: meist 15–19 Jahre, kann aber auch im Erwachsenenalter begonnen werden
  • Abschluss: Lehrabschlussprüfung bei verlängerter Lehre bzw. Zertifikat über die erreichten Kompetenzen bei Teilqualifikation
  • Voraussetzungen: Erfüllte Schulpflicht, Lehrvertrag mit einem Betrieb, der diese Ausbildungsform anbietet oder anbieten möchte, Feststellung des Unterstützungsbedarfs durch das Jugendcoaching oder das AMS
  • Einkommen: Lehrlinge gekommen das übliche Lehrlingseinkommen (je nach
  • Eine verlängerte Lehre kann unter Umständen auch in eine reguläre Lehre umgewandelt werden
  • Beratung und Unterstützung während der Ausbildung übernimmt die Berufsausbildungsassistenz
Informationen zur Teilqualifikation
  • Dauer: individuell festgelegt bei Teilqualifikation zwischen 1 und 3 Jahre
  • Alter: meist 15–19 Jahre, kann aber auch im Erwachsenenalter begonnen werden
  • Abschluss: Zertifikat über die erreichten Kompetenzen bei Teilqualifikation
  • Voraussetzungen: Erfüllte Schulpflicht, Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb, der diese Ausbildungsform anbietet oder anbieten möchte, Feststellung des Unterstützungsbedarfs durch das Jugendcoaching oder das AMS
  • Einkommen: Personen in der Teilqualifikation bekommen eine Ausbildungsbeihilfe
  • Eine Teilqualifikation kann unter Umständen für einen regulären Lehrabschluss angerechnet werden
  • Beratung und Unterstützung während der Ausbildung übernimmt die Berufsausbildungsassistenz. Manchmal übernehmen auch andere soziale Trägerorganisationen diese Aufgabe.
Inhalte & Schwerpunkte
  • Praktische Ausbildung im Betrieb
  • Berufsschule mit angepassten Lernzielen
  • Individuelle Förderung und Begleitung
  • Fokus auf realistische berufliche Kompetenzen
Weitere Informationen