Zum Inhalt springen

Akademische Titel

Bachelor, Master und PhD stiften häufig Verwirrung um die begehrten Kürzel vor bzw. nach dem Namen. Akademische Grade sind offizielle Hochschulabschlüsse, die nach einem Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten oder Pädagogischen Hochschulen verliehen werden. Sie ersetzen die früher umgangssprachlich verwendeten „Titel“ und folgen heute weitgehend dem internationalen Bachelor‑, Master‑ und Doktorats-Modell.

Das Studiensystem nach Bologna

Mit dem Bologna‑Prozess wurden die meisten Studien auf ein dreistufiges System umgestellt:

  • Bachelor (BA, BSc, LL.B. …) – steht hinter dem Namen
  • Master (MA, MSc, LL.M. …) – steht hinter dem Namen
  • Doktorat (PhD, Dr. phil, Dr. med …) – steht vor dem Namen

Traditionelle Grade wie Magistra/Magister oder Doktor bestehen in einigen Studien weiterhin (z. B. Veterinärmedizin, Rechtswissenschaften). Lehramtsstudien führen zum BEd und MEd. Seit 2006 vergeben Universitäten und FHs identische Grade ohne Zusatz „(FH)“. Ein vollständige Liste aller akademischer Grade findet man hier

Diplomstudien und Ausnahmen

Einige zweigliedrige Diplomstudien (Magister–Doktor) wurden nicht umgestellt. Trotz Bologna gibt es also weiterhin „Ausnahmen“ – oft scherzhaft als „gallische Dörfer“ bezeichnet –, die alte Grade beibehalten. Auch international bleibt die Vergleichbarkeit eingeschränkt, da Bachelor‑ und Masterabschlüsse je nach Land stark variieren.

Doktorat – längere Studiendauer

Seit 2009/10 dauert das Doktoratsstudium in den meisten Fächern mindestens drei Jahre. Ziel war eine bessere internationale Vergleichbarkeit, die jedoch aufgrund unterschiedlicher Systeme weltweit weiterhin herausfordernd bleibt.

Nicht‑akademische Titel: Meister

Seit 2020 kann der Meistertitel vor dem Namen geführt werden (z. B. Mst. Max Mustermann). Wesentliche Merkmale:

  • steht vor dem Namen
  • ist kein akademischer Grad, aber eintragungsfähig in öffentlichen Urkunden
  • kombinierbar mit akademischen Abschlüssen (z. B. Mst.in Maria Musterfrau BA)
  • darf in alle öffentlichen Urkunden eingetragen werden
  • gilt für Meisterprüfungen nach der Gewerbeordnung und handwerksähnliche Befähigungsprüfungen

Information durch die WKO