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Externistenprüfungen

Externistenprüfungen sind kommissionelle Prüfungen, mit denen schulische Abschlüsse oder einzelne Unterrichtsfächer auch ohne regelmäßigen Schulbesuch nachgeholt werden können. Sie ermöglichen je nach Voraussetzungen den Erwerb eines Pflichtschulabschlusses, einer AHS- oder BHS-Matura oder den Abschluss einzelner fehlender Unterrichtsfächer. Auch bei häuslichem Unterricht sind Externistenprüfungen am Semester- bzw. Schuljahresende verpflichtend.

Pflichtschulabschluss
  • Prüfungsschulen: Die Externistenprüfungen zum Pflichtschulabschluss werden an den von der Bildungsdirektion festgelegten Prüfungsschulen abgelegt.
  • Hinweis: Die zuständigen Prüfungsschulen können sich ändern. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der Bildungsdirektion Salzburg
  • Prüfungsfächer:

Deutsch – Kommunikation und Gesellschaft

Englisch – Globalität und Transkulturalität

Mathematik

  • und nach Wahl der Prüfungskandidatin/ des Prüfungskandidaten zwei der nachstehend genannten Prüfungsgebiete:

Kreativität und Gestaltung

Berufsorientierung

Gesundheit und Soziales

Weitere Sprache“ (mit Bezeichnung der vom Prüfungskandidaten oder von der Prüfungskandidatin gewählten Sprache)

Natur und Technik

AHS / BHS
  • AHS-Matura: Kann als Externistenprüfung am Abendgymnasium für Berufstätige Salzburg abgelegt werden.
  • BHS-Abschlüsse: Externistenprüfungen sind unter anderem für HAK, HTL und weitere berufsbildende höhere Schulen möglich.
  • Prüfungsablauf: Anzahl und Reihenfolge der Prüfungen richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen Schulart und Prüfungskommission.
  • Hinweis: Für die Ablegung der Externistenprüfungen besteht grundsätzlich keine allgemeine Frist.
Ergänzungsprüfungen für Studienrichtungen

Externistenprüfungen können erforderlich sein, um fehlende Voraussetzungen für bestimmte Studienrichtungen zu erfüllen.

Nostrifizierung ausländischer Schulzeugnisse

Bei der Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse können Ergänzungs- oder Externistenprüfungen erforderlich sein, um einen österreichischen Schulabschluss anzuerkennen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Bildungsziel und der zuständigen Schule. Nähere Informationen werden im Rahmen der Anmeldung bekannt gegeben. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Prüfungsschule.