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Studienberechtigungsprüfung

Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht den Zugang zu einer bestimmten Studienrichtungsgruppe ohne Matura. Sie berechtigt zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen sowie (je nach Voraussetzungen) Kollegs.

Aufbau der Studienberechtigungsprüfung

Die Studienberechtigungsprüfung umfasst grundsätzlich fünf Teilprüfungen. Die Inhalte richten sich nach der gewählten Studienrichtungsgruppe.

  • Prüfungen: Schriftliche Arbeit (Aufsatz über ein allgemeines Thema), 2-3 Pflichtfächer und 1-2 Wahlfächer
  • Anerkennung von Prüfungen möglich: z.B. Meisterprüfung, Befähigungsprüfung und Berufserfahrung können Wahlfächer ersetzen.
  • Die Studienberechtigungsprüfung gilt nur für die beantragte Studienrichtungsgruppe.
  • Zusätzliche Aufnahme- oder Eignungsverfahren für das gewünschte Studium müssen trotzdem absolviert werden.
  • Organisatorische Regelungen können je nach Universität, Fachhochschule, Pädagogischer Hochschule oder Kolleg unterschiedlich sein.
Voraussetzungen

Für die Zulassung müssen persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllt werden. Die zuständige Bildungseinrichtung prüft, ob die vorhandene Vorbildung zum angestrebten Studium passt.

  • Alter: Mindestens 20 Jahre
  • Zulassung für eine von 10 Studienrichtungsgruppen
  • Schulabschluss: Abschluss allgemeine Schulpflicht
  • Vorbildung: Einschlägige berufliche oder außerberufliche Vorbildung passend zum angestrebten Studium
  • Staatsangehörigkeit/ Status: EU-/EWR-Staatsangehörigkeit oder Gleichstellung nach den geltenden Bestimmungen
Vorgehensweise

Der Weg zur Studienberechtigungsprüfung beginnt mit einem Zulassungsantrag bei der zuständigen Bildungseinrichtung. Die noch erforderlichen Prüfungen werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens festgelegt.

  • Zulassung: Antrag bei der zuständigen Hochschule oder dem zuständigen Kolleg; mit der Zulassung werden die noch erforderlichen Prüfungen festgelegt.
  • Anerkennung: Bereits absolvierte Prüfungen können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.
  • Vorbereitung: Selbststudium, Vorbereitungskurse oder teilweise Lehrveranstaltungen an Hochschulen.
  • Hinweis: Organisatorische Regelungen können je nach Hochschule oder Kolleg unterschiedlich sein. Die konkreten Voraussetzungen sollten daher vorab abgeklärt werden.
  • Aufnahmeverfahren: Die Studienberechtigungsprüfung ersetzt keine zusätzlichen Aufnahme- oder Eignungsverfahren für das gewünschte Studium.
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