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Lehrlingsförderungen

Förderungen für eine Lehrausbildung hängen von verschiedenen Programmen und klar definierten Voraussetzungen ab – etwa ob die Lehre über das AMS unterstützt wird oder ob es sich um eine Erwachsenenlehre der Wirtschaftskammer handelt. Je nach Zielgruppe (z. B. benachteiligte Jugendliche, Erwachsene über 18, Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit) stehen unterschiedliche Zuschüsse und zusätzliche Fördermöglichkeiten wie Vorbereitungskurse, Coaching oder Auslandspraktika zur Verfügung.

Förderungen zur Lehrausbildung vom AMS

Für einen bestimmten Personenkreis gewährt das AMS individuelle Förderungen der Lehre. Die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber kann monatliche Zuschüsse zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Lehrausbildung mit verlängerter Lehre oder Teilqualifikation beantragen für:

  • Mädchen/Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil,
  • Jugendliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind,
  • Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation,
  • Erwachsene (über 18 Jahre), die durch die Lehrausbildung ihre Berufschancen verbessern
  • Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher, die älter als 18 Jahre sind.

Voraussetzungen:

Vereinbarung zwischen AMS und dem Betrieb VOR Beginn der Ausbildung hinsichtlich Höhe und Dauer der Förderung ist nötig.

Förderung der Lehre für Erwachsene durch die Wirtschaftskammer

Lehrbetriebe können Förderungen für Lehrverhältnisse mit Personen, die zu Beginn des Lehrvertrages über 18 Jahre oder älter waren, erhalten.

Bei der Erwachsenenlehre handelt es sich um eine Variante der Basisförderung. Die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.

Förderhöhe:

  • im 1. Lehrjahr: 3 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte
  • im 2. Lehrjahr: 2 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte
  • im 3. bzw. 4. Lehrjahr: jeweils 1 kollektivvertragliches Hilfskräfteentgelt
  • Überzahlung bis maximal 20% auch förderbar

Voraussetzungen:

  • Der Betrieb muss um die Förderung ansuchen,
  • Alter mindestens 18 Jahre
  • Bezahlung mindestens nach dem Entgelt für Hilfskräfte,
  • es darf noch kein Abschluss eines verwandten Lehrberufes, einer berufsbildenden mittleren Schule im Fachbereich des Lehrberufes, oder einer berufsbildenden höheren Schule vorliegen,
  • Keine Förderung durch das AMS

Hinweis: Wenn ein echtes Lehrverhältnis vorliegt, gelten auch für Erwachsene, unabhängig einer Altersgrenze, alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten der Lehre. Siehe WKO-Info

Zusätzliche WKO-Fördermöglichkeiten für Lehrlinge
  • Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung: Förderung 100 % der Kurskosten (Dieser Antrag kann nur von Lehrlingen gestellt werden!)
  • Kostenfreier wiederholter Antritt zur Lehrabschlussprüfung: Möglichkeit eines kostenfreien zweiten und dritten Antritts zur Lehrabschlussprüfung (derzeit 100 Euro pro Prüfung zuzüglich eventueller Materialkosten).
  • Unterstützung mit Coaching für Lehrlinge
  • Auslandspraktikum für Lehrlinge: Förderung für Praktika und vorbereitende Sprachkurse
  • Weitere Info unter WKO
Sonstige Beihilfen und Förderungen für Lehrlinge und Lehrbetriebe
  • Bundesweit und für einzelne Bundesländer, wie z.B. Familienbeihilfe, Freifahrt und Fahrtenbeihilfe, Entfernungsbeihilfe für Lehrstellensuchende, Vorstellungsbeihilfe für Lehrstellensuchende etc. sowie weitere Unternehmensförderungen. Übersicht unter Österreich.gv.at
  • Förderung für das Nachholen von Lehrabschlüssen (mit maximal Pflichtschulabschluss) über das Fachkräftestipendium