Lehrlingsförderungen
Förderungen für eine Lehrausbildung hängen von verschiedenen Programmen und klar definierten Voraussetzungen ab – etwa ob die Lehre über das AMS unterstützt wird oder ob es sich um eine Erwachsenenlehre der Wirtschaftskammer handelt. Je nach Zielgruppe (z. B. benachteiligte Jugendliche, Erwachsene über 18, Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit) stehen unterschiedliche Zuschüsse und zusätzliche Fördermöglichkeiten wie Vorbereitungskurse, Coaching oder Auslandspraktika zur Verfügung.
Förderungen zur Lehrausbildung vom AMS
Für einen bestimmten Personenkreis gewährt das AMS individuelle Förderungen der Lehre. Die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber kann monatliche Zuschüsse zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Lehrausbildung mit verlängerter Lehre oder Teilqualifikation beantragen für:
- Mädchen/Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil,
- Jugendliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind,
- Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation,
- Erwachsene (über 18 Jahre), die durch die Lehrausbildung ihre Berufschancen verbessern
- Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher, die älter als 18 Jahre sind.
Voraussetzungen:
Vereinbarung zwischen AMS und dem Betrieb VOR Beginn der Ausbildung hinsichtlich Höhe und Dauer der Förderung ist nötig.
Förderung der Lehre für Erwachsene durch die Wirtschaftskammer
Lehrbetriebe können Förderungen für Lehrverhältnisse mit Personen, die zu Beginn des Lehrvertrages über 18 Jahre oder älter waren, erhalten.
Bei der Erwachsenenlehre handelt es sich um eine Variante der Basisförderung. Die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.
Förderhöhe:
- im 1. Lehrjahr: 3 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte
- im 2. Lehrjahr: 2 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte
- im 3. bzw. 4. Lehrjahr: jeweils 1 kollektivvertragliches Hilfskräfteentgelt
- Überzahlung bis maximal 20% auch förderbar
Voraussetzungen:
- Der Betrieb muss um die Förderung ansuchen,
- Alter mindestens 18 Jahre
- Bezahlung mindestens nach dem Entgelt für Hilfskräfte,
- es darf noch kein Abschluss eines verwandten Lehrberufes, einer berufsbildenden mittleren Schule im Fachbereich des Lehrberufes, oder einer berufsbildenden höheren Schule vorliegen,
- Keine Förderung durch das AMS
Hinweis: Wenn ein echtes Lehrverhältnis vorliegt, gelten auch für Erwachsene, unabhängig einer Altersgrenze, alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten der Lehre. Siehe WKO-Info
Zusätzliche WKO-Fördermöglichkeiten für Lehrlinge
- Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung: Förderung 100 % der Kurskosten (Dieser Antrag kann nur von Lehrlingen gestellt werden!)
- Kostenfreier wiederholter Antritt zur Lehrabschlussprüfung: Möglichkeit eines kostenfreien zweiten und dritten Antritts zur Lehrabschlussprüfung (derzeit 100 Euro pro Prüfung zuzüglich eventueller Materialkosten).
- Unterstützung mit Coaching für Lehrlinge
- Auslandspraktikum für Lehrlinge: Förderung für Praktika und vorbereitende Sprachkurse
- Weitere Info unter WKO
Sonstige Beihilfen und Förderungen für Lehrlinge und Lehrbetriebe
- Bundesweit und für einzelne Bundesländer, wie z.B. Familienbeihilfe, Freifahrt und Fahrtenbeihilfe, Entfernungsbeihilfe für Lehrstellensuchende, Vorstellungsbeihilfe für Lehrstellensuchende etc. sowie weitere Unternehmensförderungen. Übersicht unter Österreich.gv.at
- Förderung für das Nachholen von Lehrabschlüssen (mit maximal Pflichtschulabschluss) über das Fachkräftestipendium
Für eine Lehrausbildung gibt es verschiedene Förderungen. Es gibt Förderungen vom Arbeitsmarktservice und von der Wirtschaftskammer.
Je nach Zielgruppe gibt es unterschiedliche Förderungen. Dazu gehören Förderungen für benachteiligte Jugendliche, Erwachsene ab 18 Jahren und Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit.
Es gibt auch Förderungen für Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung, Coaching für Lehrlinge und Auslandspraktika.
Wer bekommt eine Förderung für die Lehre vom Arbeitsmarktservice?
Für bestimmte Personen gibt das Arbeitsmarktservice eine Förderung für die Lehre. Der Betrieb kann monatliche Zuschüsse zu den Kosten der Lehrausbildung beantragen. Das gilt auch für eine Lehre mit verlängerter Lehrzeit oder eine Teilqualifikation. Die Förderung gibt es für:
- Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil,
- Jugendliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind,
- Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation,
- Erwachsene über 18 Jahre, die durch die Lehre bessere Chancen auf einen Beruf bekommen,
- Personen, die ihre Schule abgebrochen haben und älter als 18 Jahre sind.
Was ist dabei wichtig?
Das Arbeitsmarktservice und der Betrieb müssen die Förderung vor Beginn der Ausbildung vereinbaren. Dabei müssen sie auch die Höhe und die Dauer der Förderung festlegen.
Wer bekommt eine Förderung für die Lehre für Erwachsene von der Wirtschaftskammer?
Betriebe können eine Förderung bekommen, wenn sie Personen als Lehrlinge aufnehmen, die zu Beginn des Lehrvertrages mindestens 18 Jahre alt sind.
Die Erwachsenenlehre ist eine Form der Basisförderung. Der Betrieb bekommt die Förderung nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres.
Wie hoch ist die Förderung für eine Lehre für Erwachsene?
- im 1. Lehrjahr: 3 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte
- im 2. Lehrjahr: 2 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte
- im 3. oder 4. Lehrjahr: jeweils 1 kollektivvertragliches Hilfskräfteentgelt
- Auch eine Überzahlung kann gefördert werden. Sie darf höchstens 20 Prozent betragen.
Wann bekommt ein Lehrbetrieb die Förderung?
- Der Betrieb muss die Förderung beantragen.
- Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
- Der Betrieb muss dir mindestens das Entgelt für Hilfskräfte bezahlen.
- Du darfst noch keinen Abschluss in einem verwandten Lehrberuf haben. Du darfst auch noch keinen Abschluss an einer berufsbildenden mittleren Schule im Fachbereich des Lehrberufes oder an einer berufsbildenden höheren Schule haben.
- Du darfst keine Förderung durch das Arbeitsmarktservice bekommen.
Wichtig ist: Wenn ein echtes Lehrverhältnis besteht, gibt es auch für Erwachsene Fördermöglichkeiten für die Lehre. Dabei spielt das Alter keine Rolle. Siehe WKO-Info
Welche weiteren Fördermöglichkeiten der Wirtschaftskammer gibt es für Lehrlinge?
- Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung: Du bekommst 100 Prozent der Kurskosten gefördert. Diesen Antrag kann nur der Lehrling stellen.
- Kostenfreier wiederholter Antritt zur Lehrabschlussprüfung: Du kannst die Lehrabschlussprüfung ein zweites und ein drittes Mal kostenlos machen. Derzeit sind das 100,- Euro pro Prüfung.
- Du kannst Unterstützung durch Coaching für Lehrlinge bekommen.
- Auslandspraktikum für Lehrlinge: Du kannst eine Förderung für Praktika und vorbereitende Sprachkurse bekommen.
- Weitere Informationen findest du unter WKO
Gibt es weiter Beihilfen und Förderungen für Lehrlinge und Lehrbetriebe?
- Es gibt Förderungen für ganz Österreich und für einzelne Bundesländer. Dazu gehören die Familienbeihilfe, Freifahrt und Fahrtenbeihilfe. Auch wenn du eine Lehrstelle suchst, kannst du eine Entfernungsbeihilfe oder eine Vorstellungsbeihilfe bekommen.
- Es gibt weitere Förderungen für Unternehmen.
- Eine Übersicht findest du unter Österreich.gv.at
- Wenn du nur einen Pflichtschulabschluss hast, kannst du einen Lehrabschluss nachholen. Dafür kannst du eine Förderung über das Fachkräftestipendium bekommen.