Die Studienberechtigungsprüfung berechtigt zum Studium ohne Matura nur für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs.
Voraussetzungen
- Mindestalter 20 Jahre (für Kollegs 22 Jahre)
- Zulassung für eine von 10 Studienrichtungsgruppen
- Abschluss allgemeine Schulpflicht
- berufliche oder außerberufliche Vorbildung ist Voraussetzung für das angestrebte Studium
- Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedstaates bzw. 5 Jahre in Österreich lebend
Prüfungen
- immer 5 Prüfungen:
- Aufsatz über ein allgemeines Thema (schriftliche Deutschprüfung); 2-3 Pflichtfächer je nach Studienbereich; 1-2 Wahlfächer je nach Studienfach.
- Der Lehrstoff orientiert sich an der 12./13. Schulstufe
- Anerkennung von Prüfungen: z.B. Meisterprüfung, Befähigungsprüfung ersetzen das Wahlfach
erwachsenenbildung.at-Studienberechtigungspruefung
Vorgehensweise:
- Für das gewählte Studium bei der zuständigen Hochschule oder Kolleg (meist direkt beim Fachbereich) um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ansuchen. Gegebenenfalls Anrechenbarkeiten einzelner Prüfungen abklären.
- Die Zulassung beinhaltet dann die noch notwendigen Prüfungen.
- Prüfungsvorbereitungskurse gibt es an den Erwachsenenbildungseinrichtungen (Wifi, Bfi, VHS,...). Auch der Besuch einer Lehrveranstaltung an der Hochschule direkt kann als Prüfungsfach + Prüfung verwendet werden.
Wichtig!
Zu den rechtlichen Grundlagen kann jede Hochschule bzw. Kolleg eigene Details zur Studienberechtigung festlegen. Deshalb ist es ratsam bei der gewünschten (Studien-)Richtung vorab anzufragen bzw. sich zu informieren.
Die Studienberechtigungsprüfung ersetzt NICHT sonstige Aufnahmeprüfungen oder Aufnahmeverfahren an den Hochschulen und Kollegs.
zuletzt aktualisiert: 02/2024, eö