Die Studienberechtigungsprüfung berechtigt zum Studium ohne Matura nur für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs.
Voraussetzungen
- Mindestalter 20 Jahre (seit 07/24)
- Zulassung für eine von 10 Studienrichtungsgruppen
- Abschluss allgemeine Schulpflicht
- berufliche oder außerberufliche Vorbildung ist Voraussetzung für das angestrebte Studium
- Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedstaates bzw. 5 Jahre in Österreich lebend
Prüfungen
- zumeist 5 Prüfungen:
- Aufsatz über ein allgemeines Thema (schriftliche Deutschprüfung); 2-3 Pflichtfächer je nach Studienbereich; 1-3 Wahlfächer je nach Studienfach.
- Der Lehrstoff orientiert sich an der 12./13. Schulstufe
- Anerkennung von Prüfungen: z.B. Meisterprüfung, Befähigungsprüfung und Berufserfahrung können Wahlfächer ersetzen.
erwachsenenbildung.at-Studienberechtigungspruefung
Vorgehensweise:
- Für das gewählte Studium bei der zuständigen Hochschule oder Kolleg (meist direkt beim Fachbereich) um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ansuchen. Gegebenenfalls Anrechenbarkeiten einzelner Prüfungen abklären.
- Die Zulassung beinhaltet dann die noch notwendigen Prüfungen.
- Prüfungsvorbereitungskurse gibt es an Erwachsenenbildungseinrichtungen (Wifi, Bfi, VHS,...) oder an den Bildungseinrichtungen selbst (FH, Uni). Auch der Besuch einer Lehrveranstaltung an der Hochschule direkt kann als Prüfungsfach + Prüfung verwendet werden.
Wichtig!
Zu den rechtlichen Grundlagen kann jede Hochschule bzw. Kolleg eigene Details zur Studienberechtigung festlegen. Deshalb ist es ratsam bei der gewünschten Studienrichtung vorab anzufragen bzw. sich zu informieren.
Die Studienberechtigungsprüfung ersetzt NICHT sonstige Aufnahmeprüfungen oder Aufnahmeverfahren an den Hochschulen und Kollegs.