Als das liberalste System in Europa bezeichnen heimische Hochschulforscher:innen das österreichische System: Den komplett freien Uni-Zugang für Inländer gibt es in Europa nämlich nur hierzulande. Das soll heißen, dass für ein Studium in Österreich in erster Instanz für eine Vielzahl an Studienrichtungen nur eine Hochschulreife (Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung) verlangt wird. Deshalb ist Österreich im europäischen Vergleich sehr beliebt für Auslandsstudierende. Wobei auch in Österreich in den letzten Jahren immer mehr Studienrichtigungen mit Beschränkungen belegt wurden. Alle anderen Staaten der Europäischen Union haben gewisse Beschränkungen eingeführt.

ACHTUNG: Die Berufsreifeprüfung (Berufsmatura), die in Österreich als allgemein gültiger Maturaersatz gilt, wird oftmals im Ausland nicht als vollwertige Hochschulreife anerkannt. Demnach ist es zu empfehlen, sich bei der jeweiligen Hochschule zu informieren.

Hilfestellung und Informationen erhält man auch beim Österreichischen Austauschdienst OeAD www.oead.at

 

Hier eine kleine Zusammenstellung von ausgewählten Ländern in Europa:

 

Deutschland

Für ein Studium in Deutschland ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich, mit der auch ein Studium im jeweiligen Heimatland möglich wäre. Als Sekundarabschlüsse zählen Matura, High School Diploma, A-Levels, Bachillerato. Das gilt für Bewerber: innen aus den EU-Staaten. Ob Sie die Vorrausetzungen erfüllen, können Sie auf der folgenden Datenbank überprüfen: Studium in Deutschland - Zulassungsdatenbank

Die meisten Studien an deutschen Hochschulen sind weiters mit internem NC (Numerus Clausus), also einem Notendurchschnitt des Reifezeugnisses als Zugangsbeschränkung, versehen.

Für die Studien Medizin, Betriebswirtschaft, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin werden Auswahlverfahren über die Stiftung für Hochschulzulassung abgewickelt. Näheres unter: www.hochschulstart.de

Die meisten Studiengänge in Deutschland starten zum Wintersemester. Die Bewerbungsfrist für "Altabiturienten" (Abitur im Vorjahr oder früher erworben) ist der 31. Mai, das gilt für Studiengänge, die über die Stiftung für Hochschulzulassung (früher: ZVS) vergeben werden. Diese Stiftung koordiniert die Vergabe für Studiengänge, die bundesweit zulassungsbeschränkt sind. Studiengänge, die hochschulintern zulassungsbeschränkt sind, haben als "Deadline" in der Regel den 15. Juli. Für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge kann man von Mitte September ausgehen.

Nicht-EU-Bürger: innen bewerben sich direkt bei den Hochschulen oder über www.uni-assist.de.

Die Höhe der Studiengebühren an deutschen öffentlichen Hochschulen ist je nach Bundesland unterschiedlich und reicht von kostenlos bis zu € 1500 pro Semester. Ausnahmen sind natürlich die Privaten Hochschulen. Hier können die Kosten wesentlich höher sein.

 

England

Die Matura bzw. das Abitur werden im Normalfall als „general requirement", also als Grundvoraussetzung eines Studiums in Großbritannien anerkannt.

Die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Bewerbers liegt letztlich allein bei der Hochschule. Berufserfahrungen, Kenntnisse aus nicht abgeschlossenen Bildungsgängen oder andere Zusatzqualifikationen könnten von Bedeutung sein. Die meisten Hochschulen überzeugen sich unter anderem durch Aufnahmetests, ob die Bewerber den Anforderungen des Faches genügen.

Es ist unbedingt zu empfehlen, dass Interessent: innen sich nach den genauen Zulassungsbedingungen der einzelnen Hochschuleinrichtungen erkundigen, um die Chancen ihrer Bewerbung besser einschätzen zu können. Erfahren kann man dies bei dem britischen Zulassungsservice, dem UCAS (www.ucas.com) oder in den Broschüren der jeweiligen Universität. Beim UCAS werden alle Bewerbungen für Vollstudien gesammelt und nach einem Numerus Clausus System, welches hier für alle Fächer besteht, aussortiert. Bei Teilstudien ist dies nicht der Fall. Diese Stelle ist auch eine Hilfe für alle die noch nicht wissen was sie wo studieren möchten im Vereinigten Königreich.

Alle englischen Universitäten haben neben den fachlichen auch sprachliche Zulassungsbeschränkungen. Bewerber müssen deshalb einen Sprachtest absolvieren. Die beiden häufigsten Englischtests sind der TOEFL (www.ets.org/toefl) und der IELTS (www.ielts.org).

Allgemeine Studiengebühren dürfen in Großbritannien bis max. ₤ 9000 pro Jahr eingehoben werden. Private Hochschulen übersteigen diesen Wert aber zum Teil noch drastisch.

 

Frankreich

Die Zulassungsvoraussetzung für ein Hochschulstudium in Frankreich ist ein Schulabschluss, der ebenfalls der Studienberechtigung in Österreich entspricht.
Zugangsbeschränkungen, die Aufnahmetests entsprechen, gibt es grundsätzlich nur auf den Elitehochschulen „Grande Ecoles", wo beispielsweise Medizinstudien möglich sind.
Staatsbürger eines EU- Mitgliedsstaats können sich direkt bei der entsprechenden Universität bewerben.

Seit 2011 verlangen einige Universitäten allerdings eine Online-Bewerbung bis zum 20. März.

Die Höhe der Studiengebühren betragen an öffentlichen Universitäten in Frankreich durchschnittlich € 150 bis € 900. Gegebenenfalls können spezielle Studienrichtungen bis zu € 15.000 pro Jahr betragen. Studium in Frankreich

 

Italien

Die allgemeine Studienberechtigung stellt die Mindestvoraussetzung für eine Zulassung im Undergraduate-Level, also Bachelor Studium an den Universitäten in Italien dar, soweit das angloamerikanische Bildungssystem schon eingeführt ist. Master-Studien mit Bachelorstudien-Abschluss aus Österreich ist gegebenenfalls möglich.

Zu richten ist die Bewerbung direkt an die entsprechende italienische Hochschule. Die Aufnahme eines Studiums setzt zudem entsprechende Sprachkenntnisse voraus. Die Studiengebühren an italienischen Universitäten setzen sich aus einem Grundbetrag, Zuschlägen für Prüfungen und sonstigen Gebühren zusammen. Als Richtwert können rund 750 € pro akademisches Jahr angenommen werden.

 

Spanien

Auch in Spanien reicht die Matura als Zugangsvoraussetzung für ein Studium an einer Hochschule. Die Hochschullandschaft ist allerdings sehr verworren, weil viele Institutionen unter Hochschulen zu finden sind. Deshalb sollte genau geschaut werden, welche Ausbildung in Angriff genommen wird.

Für die Aufnahme ist das Bestehen einer zentralen Zulassungsprüfung, der so genannten "Selectividad", erforderlich. Der erste Prüfungsteil ist für alle Teilnehmer gleich und umfasst die Allgemeinbildung. In einem zweiten Examensteil werden Kenntnisse aus der Fachrichtung geprüft, die der Student als Studienfach gewählt hat. Die Endnote setzt sich zu 60 Prozent aus der Durchschnittsnote des Bachilleratos (Matura) und zu 40 Prozent aus dem Ergebnis der Zulassungsprüfung zusammen

Studiengebühren werden jährlich neu berechnet und liegen zwischen € 680 bis € 1280 pro Jahr.

 

Andere EU-Länder

In der Slowakei und in Tschechien werden spezifische Aufnahmeverfahren an den Universitäten durchgeführt, weil das Matura-Niveau nicht als einheitlich angesehen wird. Kostenloses Studium in Landessprache möglich, studieren in einer Fremdsprache kann sehr teuer kommen.

In Ungarn wird eine Art Numerus Clausus mit speziellem Sprachtest als Zugangsbeschränkung angeführt. Gebühren von € 7000 bis € 11000 pro Jahr.

Die skandinavischen Länder heben für EU- Bürger; innen keine Studiengebühren ein. In den meisten Fällen ist zusätzlich zur Hochschulreife noch eine gesonderte Zulassung erforderlich.

Schweiz: Einen landesweiten Numerus Clausus gibt es in den Fächern: Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin. Die Auswahl erfolgt auf Grund einer Eignungsprüfung. In den anderen Studienrichtungen können die Universitäten autonom über den Zugang entscheiden. Somit ist eine individuelle Recherche an der Wunsch Universität notwendig. Spezielle Regelung des Nicht-EU-Staats: Auf Grund der beschränkten Kapazitäten werden in den medizinischen Studienrichtungen praktisch keine ausländischen Bewerber aufgenommen. Die Gebühren liegen zwischen SFR 500 bis zu SFR 4000 pro Semester.

 

zuletzt aktualisiert, 07/2022, al

 

 

 

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