Die Hochschullehrgänge (HLG) zur schulischen Tagesbetreuung bzw. Freizeitpädagogik und Lernhilfe sind seit 2019 von der pädagogischen Hochschule Salzburg neu entwickelt worden. Diese werden berufsbegleitend angeboten und dauern seit Herbst 2019, 4 Semester (vorher 2 Semester). Beide beinhalteten auch Praxisunterricht an Praxisschulen.
Für den HLG Freizeitpädagogik benötigt man keine Matura (bzw. Universitätsreife) als Voraussetzung. Will man zusätzlich noch den HLG für die Lernhilfe absolvieren, so ist eine Matura (bzw. Universitätsreife) Voraussetzung.

Der Lehrgang Freizeitpädagogik kann sowohl alleine, als auch in Kombination mit dem Lehrgang Lernhilfe absolviert werden. Folgende Information treffen auf beide Varianten zu.

  • Dauer: 4 Semester
  • berufsbegleitend: ~1,5 Tage, zumeist Freitag vormittag und Samstag ganztags
  • 60 ETCS
  • mehrstufiges Auswahlverfahren, Infoveranstaltung besuchen
  • In beiden Hochschullehrgängen sind Praktikumsanteile vorgesehen.

 

Abschlüsse:

Akademische*r Freizeitpädagoge*in

Diese kümmern sich um den Freizeitteil in der schulischen Nachmittagsbetreuung

Ausbildungsinhalte

  • Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation
  • Pädagogische Grundlagen
  • Freizeitpädagogische Grundlagen
  • Rechtliche Grundlagen
  • Diversität
  • Kunst und Kreativität
  • Hospitation und Praxis

Zugangsvoraussetzungen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • grundsätzliche persönliche Eignung für die Ausübung der Freizeitbetreuung an ganztägigen Schulformen
  • Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • erforderliche Sprech- und Stimmleistung.

 

Akademische*r Erzieher*innen für die Lernhilfe

Dieses Berufsbild ist nun neu entwickelt worden. Diese sollen den Schüler*innen Lernunterstützung in der individuellen Lernzeit anbieten.

Ausbildungsinhalte

  • Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation
  • Pädagogische- und freizeitpädagogische Grundlagen
  • Rechtliche Grundlagen
  • Diversität
  • Lernprozesse begleiten
  • Freizeitpädagogische Schwerpunkte
  • Hospitation und Praxis
Zugangsvoraussetzungen
  • Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • grundsätzliche persönliche Eignung für die Ausübung der Freizeitbetreuung an ganztägigen Schulformen
  • Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • erforderliche Sprech- und Stimmleistung.
  • Matura (bzw. allgemeine Universitätsreife)

phsalzburg.at-schulische Tagesbetreuung

 

zuletzt aktualisiert, 03/2020, al,


 

 

 

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