Arbeiten in Österreich für Migrant: innen

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Die meisten Migrant: innen dürfen in Österreich aufgrund ihres Aufenthaltstitels in Österreich arbeiten.

Folgende Personengruppen benötigen für eine Arbeit jedoch eine Beschäftigungsbewilligung:

  • Studierende oder Schüler: innen
  • Asylwerber: innen
  • Personen nur mit „Aufenthaltsberechtigung“ oder mit „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“
  • Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Tourismus

Die Beschäftigungsbewilligung

  • muss vom Arbeitsgeber vor Beginn der Arbeit beim zuständigen AMS beantragt werden
  • gilt für einen bestimmten Arbeitsplatz und Tätigkeit
  • ist max. ein Jahr gültig (für Saisonarbeit 6 Monate)

Bürger: innen aus dem EU- und EWR-Raum (sowie aus der Schweiz) können ohne Beschäftigungsbewilligung in Österreich arbeiten.

Türkische Staatsbürger: innen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt (Assoziationsabkommen mit der Türkei)

weitere Infos unter: https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/beschaeftigung-auslaendischer-arbeitskraefte

 

Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF)

Der Österreichische Integrationsfonds fördert die sprachliche, berufliche und gesellschaftliche Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Migrant: innen. Mehr Details zu den Leistungen des ÖIF finden Sie auf www.integrationsfonds.at

 

zuletzt aktualisiert: 8/2023 mn

 

 

 

 

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