Arbeiten in Österreich für Migrant: innen
Die meisten Migrant: innen dürfen in Österreich aufgrund ihres Aufenthaltstitels in Österreich arbeiten.
Folgende Personengruppen benötigen für eine Arbeit jedoch eine Beschäftigungsbewilligung:
- Studierende oder Schüler: innen
- Asylwerber: innen
- Personen nur mit „Aufenthaltsberechtigung“ oder mit „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“
- Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Tourismus
Die Beschäftigungsbewilligung
- muss vom Arbeitsgeber vor Beginn der Arbeit beim zuständigen AMS beantragt werden
- gilt für einen bestimmten Arbeitsplatz und Tätigkeit
- ist max. ein Jahr gültig (für Saisonarbeit 6 Monate)
Bürger: innen aus dem EU- und EWR-Raum (sowie aus der Schweiz) können ohne Beschäftigungsbewilligung in Österreich arbeiten.
Türkische Staatsbürger: innen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt (Assoziationsabkommen mit der Türkei)
weitere Infos unter: https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/beschaeftigung-auslaendischer-arbeitskraefte
Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF)
Der Österreichische Integrationsfonds fördert die sprachliche, berufliche und gesellschaftliche Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Migrant: innen. Mehr Details zu den Leistungen des ÖIF finden Sie auf www.integrationsfonds.at
zuletzt aktualisiert: 8/2023 mn