Wer in Österreich als Ausländer/in arbeiten will, muss bestimmte Berechtigungen und Anforderungen erfüllen.

Die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung allein genügt nicht.
Migrant/innen, die in Österreich unselbständig arbeiten wollen, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthaltsberechtigungskarte) bzw. Niederlassungsbewilligung und eine Beschäftigungsbewilligung (nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz).

Bürger und Bürgerinnen aus dem EU- und EWR-Raum (sowie aus der Schweiz) haben das Recht, ohne Arbeitsbewilligung in Österreich zu arbeiten.

Für Schlüsselkräfte, Fachkräfte in Mangelberufen, besonders Hochqualifizierte und Studienabsolvent/innen gelten eigene Zugangsbestimmungen. (Rot-Weß-Rot Karte)

Schüler/innen und Studierende aus Drittstaaten sowie aus Kroatien unterliegen dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und benötigen für eine Beschäftigung in Österreich eine Beschäftigungsbewilligung. Diese muss vom Unternehmen VOR Arbeitsbeginn beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden.

Sie dürfen mit dieser Beschäftigungsbewilligung arbeiten, wenn dadurch die Ausbildung als primärer Aufenthaltszweck nicht beeinträchtigt wird.

Zu beachten ist das Arbeitsausmaß: 10 Wochenstunden für Schüler/innen sowie für Studierende im Bachelorstudiengang und 20 Wochenstunden für Studierende im Masterstudiengang.

Während der unifreien Zeit - mit einer eigenen Beschäftigungsbewilligung - ist eine Beschäftigung auch mit höherem Arbeitsausmaß möglich.
www.migration.gv.at

Es gibt verschiedene Arten von Bewilligungen: z.B.

  • Beschäftigungsbewilligung: gültig max. 1 Jahr für einen bestimmten Arbeitsplatz und eine bestimmte berufliche Tätigkeit
  • Saisonbewilligung: gültig max. für 6 Monate

weitere Infos unter: http://www.ams.at/sfa/14101.html

Asylwerber/innen dürfen nur unter besonderen Voraussetzungen arbeiten. Wie etwa in Saisonarbeitsplätzen in der Landwirtschaft und im Gastgewerbe.

Jugendliche Asylwerber/innen (bis zum 25. Lebensjahr) dürfen in einigen definierten Berufen (Mangelberufe - diese werden mehrmals jährlich ausgewiesen) eine Lehre absolvieren. (Auskünfte direkt beim AMS)

Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF)

Der Österreichische Integrationsfonds fördert die sprachliche, berufliche und gesellschaftliche Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Migrant/innen. Mehr Details zu den Leistungen des ÖIF finden Sie auf www.integrationsfonds.at

Weitere interessante Informationen

http://www.bka.gv.at/site/7216/default.aspx#a2

 

 

 

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