Bildungskarenz
Für berufliche Aus- und Weiterbildungen sowie das Nachholen von Schul- und Studienabschlüssen oder Fremdsprachenschulungen mit beruflichem Bezug im In- und Ausland kann man sich von seinem Arbeitsverhältnis für eine Dauer von 2 bis maximal 12 Monaten (innerhalb von 4 Jahren) freistellen lassen, ohne das bestehende Dienstverhältnis auflösen zu müssen.
Während dieser Zeit erhält man Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, mind. jedoch € 14,53 täglich, und ist kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Voraussetzung
unmittelbar vor Beginn der Bildungskarenz muss ein arbeitslosenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis seit mind. 6 Monaten (Anwartschaftszeit) beim Arbeitgeber (Sonderregelung für Saisonbetriebe) gegeben sein!
Der Dienstgeber muss einverstanden sein. Es besteht kein Kündigungsschutz während der Bildungskarenz.
Schriftlicher Nachweis einer berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche (inkl. Lernzeiten), für Eltern mit Kindern unter 7 Jahren genügen 16 Stunden pro Woche, bei Studium Nachweis nach 6 Monaten (nach jedem Semester) von 8 ECTS Punkten, gültig für Ausbildungen im In- und Ausland, keine Hobby- und Freizeitkurse
Hinweise:
- Kombination von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit möglich!
- Die Bildungskarenz kann in den meisten Fällen direkt an die Elternkarenz anschließen. Das Kinderbetreuungsgeld wird hier für die Anwartschaftzeit (6 Monate) angerechnet. Allerdings kann der Beginn der Bildungskarenz nicht mehr frei innerhalb der 6 Monate nach der Elternkarenz gewählt werden.
- Neben der Bildungskarenz kann man geringfügig arbeiten.
Infos & Antrag
Antrag vor Beginn der Ausbildung bei der jeweiligen regionalen AMS-Geschäftsstelle:
AMS Salzburg
Auerspergstraße 67, 5020 Salzburg
Tel. 0662/8883
AMS/Bildungskarenz , Weiterbildungsgeld
Infos auch unter:
Arbeiterkammer
Bildungsteilzeitgeld
Für eine berufliche Aus- und Weiterbildung kann die wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 25 % und höchstens 50 % reduziert werden, dabei darf eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 10 Wochenstunden oder auch die Geringfügigkeitsgrenze nicht unterschritten werden. Zeitraum: maximal 2 Jahre innerhalb von 4 Jahren, in Teilen (mind. 4 Monate) verbrauchbar.
Während dieser Zeit gibt es vom AMS Bezug von Bildungsteilzeitgeld , wonach Sie täglich 0,84 Euro für jede reduzierte Arbeitsstunde erhalten.
Beispiel: Reduzierung Ihrer Normalarbeitszeit von 40 auf 20 Stunden - dann erhalten Sie ein Bildungsteilzeitgeld von 504 Euro (0,84x20Stundenx30Tage - bei Kalendermonat mit 30 Tagen).
Voraussetzungen
unmittelbar vor Beginn der Bildungskarenz muss ein arbeitslosenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis seit mind. 6 Monaten mit der gleichen Wochenstunden-Arbeitszeit beim gleichen Arbeitgeber (Sonderregelung für Saisonbetriebe) gegeben sein!
Der Dienstgeber muss einverstanden sein.
Nachweis für eine berufliche Aus- und Weiterbildung von mindestens 10 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten) oder für ein Studium von 4 ECTS Punkten nach 6 Monaten
Hinweis: Eine Kombination zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit ist möglich!
Infos & Antrag
Antrag vor Beginn der Ausbildung bei der jeweiligen regionalen AMS-Geschäftsstelle - siehe oben
zuletzt aktualisiert: Dezember 2021 al