Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in Mangelberufen. Es werden dazu gelistete Ausbildungen in Österreich gefördert, die bis zum 31.12.2022 begonnen werden!
Welche Ausbildungen werden gefördert
Bestimmte Ausbildungen in MINT-Fächern (Mathematik/Informatik/Naturwissenschaften u. vor allem Technik),
bestimmte Ausbildungen in Gesundheits-/pflege- und Sozialberufen,
das Nachholen von Lehrabschlüssen für Personen einzig mit Pflichtschulabschluss
(nicht gefördert werden Studien an Universitäten und Fachhochschulen, Ausbildungen im Ausland, Fernlehrgänge, Ausbildungen, die länger als 4 Jahre dauern)
Liste der förderbaren Ausbildungen: förderbare Ausbildungen FKS
Voraussetzungen
Arbeitnehmer*innen, die für die Dauer der Ausbildung karenziert sind,arbeitslose Personen,
(nicht gefördert werden Personen mit abgeschlossenem Studium an einer Universität oder Fachhochschule, Bezieher/innen von Kinderbetreuungsgeld, Stiftungsteilnehmer/innen, Ausländer/innen, die vom AMS nicht vorzumerken sind, Beschäftigte in Kurzarbeit, öffentlich Bedienstete, arbeitsunfähige Personen)
4 Jahre Beschäftigung innerhalb der letzten 15 Jahre
Ausbildungsdauer mind. 3 Monate, Umfang ca. 20 Wochenstunden
Wohnsitz in Österreichch
Beginn der Ausbildung bis 31.12.2022
Anrag frühestens 3 Monate vor Beginn, aber spätestens 1 Tag vor Beginn der Ausbildung
Antrag beim AMS Fachkräftestpendium
Höhe und Dauer des Stipendiums
mindestens Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes von täglich € 30,60 (Stand 2020) für die Dauer der Ausbildung, davon wird ein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen, höchstens 3 Jahre, Zuverdienst bis Geringfügigkeit möglich, Bezieher/innen sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Das Fachkräftstipendium ist mit 3 Jahren begrenzt, wobei die Wiederholung eines Ausbildungsteils (Modul, Semester, Jahr) innerhalb der 3 Jahre möglich ist.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2020