Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in Mangelberufen.
Welche Ausbildungen werden gefördert
- Bestimmte Ausbildungen in MINT-Fächern (Mathematik/Informatik/Naturwissenschaften u. vor allem Technik),
- bestimmte Ausbildungen in Gesundheits-/pflege- und Sozialberufen,
- das Nachholen von Lehrabschlüssen für Personen mit Pflichtschulabschluss (höchster Abschluss)
- nicht gefördert werden Studien an Universitäten und Fachhochschulen, Ausbildungen im Ausland, Fernlehrgänge, Ausbildungen, die länger als 3 Jahre dauern
- Liste der förderbaren Ausbildungen: förderbare Ausbildungen FKS
Voraussetzungen
- arbeitslose Personen
- ehemalige Selbständige, wenn die Tätigkeit ruht
- Arbeitnehmer: innen, die für die Dauer der Ausbildung karenziert sind
Weitere Voraussetzungen
- 4 Jahre Beschäftigung innerhalb der letzten 15 Jahre
- Ausbildungsdauer mind. 3 Monate, Umfang ca. 20 Wochenstunden
- Wohnsitz in Österreich
- Beginn der Ausbildung bis entsprechendem Geltungszeitraum
- Antrag frühestens 3 Monate vor Beginn, aber spätestens 1 Tag vor Beginn der Ausbildung
- Es darf keine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder Universität vorliegen.
nicht gefördert werden
- Studien an Universitäten und Fachhochschulen
- Ausbildungen im Ausland
- Fernlehrgänge
- Ausbildungen, die länger als 3 Jahre dauern
Höhe und Dauer des Stipendiums
- mindestens Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes von täglich € 38,60 (Stand 2024) für die Dauer der Ausbildung
- davon wird ein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen
- Zuverdienst bis Geringfügigkeit möglich
- höchstens 3 Jahre (Wiederholungen eines Ausbildungsteils sind möglich)
- Bezieher: innen sind kranken-, unfall- und pensionsversichert
Anträge für das Fachkräftestipendium müssen direkt beim AMS gestellt werden:
zuletzt aktualisiert, 10/2024, eö