Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in Mangelberufen.

Welche Ausbildungen werden gefördert

  • Bestimmte Ausbildungen in MINT-Fächern (Mathematik/Informatik/Naturwissenschaften u. vor allem Technik),
  • bestimmte Ausbildungen in Gesundheits-/pflege- und Sozialberufen,
  • das Nachholen von Lehrabschlüssen für Personen mit Pflichtschulabschluss (höchster Abschluss)
  • nicht gefördert werden Studien an Universitäten und Fachhochschulen, Ausbildungen im Ausland, Fernlehrgänge, Ausbildungen, die länger als 3 Jahre dauern
  • Liste der förderbaren Ausbildungen: förderbare Ausbildungen FKS

 

Voraussetzungen

  • arbeitslose Personen
  • ehemalige Selbständige, wenn die Tätigkeit ruht
  • Arbeitnehmer: innen, die für die Dauer der Ausbildung karenziert sind

 

Weitere Voraussetzungen

  • 4 Jahre Beschäftigung innerhalb der letzten 15 Jahre
  • Ausbildungsdauer mind. 3 Monate, Umfang ca. 20 Wochenstunden
  • Wohnsitz in Österreich
  • Beginn der Ausbildung bis entsprechendem Geltungszeitraum
  • Antrag frühestens 3 Monate vor Beginn, aber spätestens 1 Tag vor Beginn der Ausbildung

 

nicht gefördert werden

  • Studien an Universitäten und Fachhochschulen
  • Ausbildungen im Ausland
  • Fernlehrgänge
  • Ausbildungen, die länger als 3 Jahre dauern 

 

Höhe und Dauer des Stipendiums

  • mindestens Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes von täglich € 35,20 (Stand 2023) für die Dauer der Ausbildung
  • davon wird ein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen
  • Zuverdienst bis Geringfügigkeit möglich
  • höchstens 3 Jahre (Wiederholungen eines Ausbildungsteils sind möglich)
  • Bezieher: innen sind kranken-, unfall- und pensionsversichert

 

Anträge für das Fachkräftestipendium müssen direkt beim AMS gestellt werden:

https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/fachkraeftestipendium#salzburg

 

 

zuletzt aktualisiert, 9/2023, mn

 

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