Was früher einfach "Titel" genannt wurde heißt heute "akademischer Grad", eine Übersicht darüber, wie das international betrachtet in einzelnen Staaten und Sprachräumen geregelt wird, bietet https://de.wikipedia.org/wiki/Akademischer_Grad

Akademische Vielfalt

Bachelor, Master und PhD stiften häufig Verwirrung um die begehrten Kürzel vor bzw. nach dem Namen.
Die bis zu Beginn der 2000er Jahre in Österreich unbekannte Bezeichnung "Bachelor" ist mittlerweile etabliert bzw. bekannt, der Magister wurde damals zum Master, der Doktor zum PhD. Dennoch verleihen immer noch (wenn auch wenige) Studien weiterhin die alten Bezeichnungen Magistra/Magister (Veterinärmedizin) oder bieten noch Beide Studienformen an (Rechtswissenschaften, Stand 2023).

Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen bzw. durch Absolvierung eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

Hinweis:
"Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

Nach dem neuen dreistufigen Universitätssystem können nun folgende Grade vergeben werden:

  • Bachelor (BA, BSc, Bphil, LL.B. ...)
  • Master (MA, MSc, LL.M., ...)
  • Doktor (PhD, Dr. phil, Dr. med, Dr. iur, ...)

Damit verbunden ist somit auch: Unis und FHs vergeben seit 2006 identische akademische Grade (ohne den Zusatz (FH))

In Österreich wird das Tragen von akademischen Graden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung geregelt. Ein vollständige Liste finden sie hier:

www.help.gv.at-Akademische Grade

 

Studien wird der "Bologna"-Prozess gemacht

Keine Änderungen gibt es bei den zweigliedrigen Diplomstudien (Magister-Doktor): Hier bleibt der Magister-Grad erhalten. Allerdings war im "Bologna"-Prozess vorgesehen, bis 2010 die einheitliche Dreiteilung in ganz Europa zu gewährleisten.

Auch wenn derzeit bereits die Mehrzahl der Studiengänge auf das Bachelor/Master System umgestellt hat, so gibt es immer noch standhafte "gallische Dörfer", die sich bisher erfolgreich gegen die Umsetzung der Bologna Ziele gewehrt haben (z.B. Veterinärmedizin).

Bei den Lehramts-Studien gibt es bereits den "Bachelor of Education" BEd, sowie den "Master of Education" MEd.

 

Mastergrade in verschiedenen Formen

Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen auf dem 3-stufigen System beruhenden Master-Studien (official master) und den Fortbildungsstudien (practical master).
Die Aufnahme in ein reguläres Masterstudium kann nur erfolgen, wenn das vorangegangene facheinschlägige Bachelor-Studium mindestens 180 ECTS umfasst hat. Daneben gibt es die Mastergrade in der Weiterbildung durch Absolvierung eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.
Diese Mastergrade sind jedoch nicht identisch mit jenen aufgrund eines abgeschlossenen ordentlichen Studiums, auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben. So berechtigt ein "practical master" etwa nicht zu einem weiterführenden Doktoratsstudium.

 

Doktorat

Und schließlich beschloss der Nationalrat, auch den Weg zum Doktorat zu verlängern. Seit dem Studienjahr 2009/10 ist die Mindeststudiendauer von zwei auf drei Jahre erhöht worden.

Ziel der Regelung war es, die internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu erhöhen. Die Einheitlichkeit steht aber offenbar nicht im Vordergrund: Die Universitäten sind nicht gezwungen, die Verleihung ihrer Grade umzustellen.

Aber auch die internationale Vergleichbarkeit wurde durch die neuen Abschlüsse nicht gerade erleichtert. So gibt es etwa in Amerika und England verschiedene Bachelor die sich je nach Herkunft (College oder University) beziehungsweise auch nach der Dauer (Bachelor Minors oder Majors) unterscheiden. Aber auch in Europa ist man von der Einheitlichkeit der Abschlüsse noch weit entfernt, wie etwa das Beispiel von Universitäten zeigt, die wieder zu den alten Titeln zurückkehren.

 

Nicht akademische Titel

Seit August 2020 ist es auch möglich einen Meistertitel vor dem Namen zu führen. Es handelt sich dabei zwar nicht um einen akademischen Titel, aber durch die Ähnlichkeit mit diesem könnte es zu Verwechslungen führen. Hier die wichtigsten Merkmale:

  • Wird vor dem Namen geschrieben. Z.B. Mst. Max Mustermann oder Mst.in Maria Musterfrau
  • Ausgeschrieben „Meister“ oder „Meisterin“
  • Kann mit akad. Titeln kombiniert werden. Z.B. Mst.in Maria Musterfrau BA
  • Darf in alle öff. Urkunden eingetragen werden.
  • Gilt nur für Meisterprüfungen nach der Gewerbeordnung (nicht für Werkmeister)

https://www.wko.at/oe/weiterbildung/informationsfolder-eintragungsfaehiger-meistertitel.pdf

zuletzt aktualisiert, 02/2024, al

 

 

 

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