Die Integrationsvereinbarung dient der sprachlichen und kulturellen Integration von Migrant: innen in Österreich.
- Die Integrationsvereinbarung betrifft Drittstaatsangehörige, die ab 01. Juli 2011 und später ins Land gekommen sind.
- Mit der Unterzeichnung der Integrationsvereinbarung verpflichten sich Migrant: innen innerhalb von zwei Jahren Sprachkenntnisse auf dem A2-Niveau nachzuweisen
- ab 2017 beinhaltet die Integrationsvereinbarung auch Wissen und Schulung zum Thema demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Österreich
- Bestimmte Drittstaatsangehörige können finanzielle Unterstützung in Form des blauen ÖIF-Bundesgutscheins erhalten. Mit diesem Gutschein ersetzt der Bund unter gewissen Voraussetzungen bis zu 50 Prozent der Kosten eines Integrationskurses. Die Niederlassungsbehörden – also Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft – geben den Gutschein an berechtigte Personen aus.
- Jene Teilnehmer, die einen zertifizierten Deutschkurs bereits 18 Monate nach Ausstellung des Gutscheines auf A2- Niveau erfolgreich abschließen, erhalten mit dem Gutschein eine Förderung von 50% der Kurskosten beziehungsweise 300 Kurseinheiten, jedoch maximal 750 Euro.
die Kosten für Deutschkurse können auch über den Salzburger Bildungsscheck gefördert werden (Rückerstattung von 50 % der Kurskosten)
Details zur Integrationsvereinbarung finden Sie auf: www.integrationsfonds.at
Zertifizierte Sprachinstitute in Salzburg finden Sie auf: www.sprachportal.at
zuletzt aktualisiert: 8/2023 mn