Die Integrationsvereinbarung dient der sprachlichen und kulturellen Integration von Migrant: innen in Österreich.

  • Die Integrationsvereinbarung betrifft Drittstaatsangehörige, die ab 01. Juli 2011 und später ins Land gekommen sind.
  • Mit der Unterzeichnung der Integrationsvereinbarung verpflichten sich Migrant: innen innerhalb von zwei Jahren Sprachkenntnisse auf dem A2-Niveau nachzuweisen 
  • ab 2017 beinhaltet die Integrationsvereinbarung auch Wissen und Schulung zum Thema demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Österreich
  • Bestimmte Drittstaatsangehörige können finanzielle Unterstützung in Form des blauen ÖIF-Bundesgutscheins erhalten. Mit diesem Gutschein ersetzt der Bund unter gewissen Voraussetzungen bis zu 50 Prozent der Kosten eines Integrationskurses. Die Niederlassungsbehörden – also Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft – geben den Gutschein an berechtigte Personen aus. 
  • Jene Teilnehmer, die einen zertifizierten Deutschkurs bereits 18 Monate  nach Ausstellung des Gutscheines auf A2- Niveau erfolgreich abschließen, erhalten mit dem Gutschein eine Förderung von 50% der Kurskosten beziehungsweise 300 Kurseinheiten, jedoch maximal 750 Euro.

die Kosten für Deutschkurse können auch über den Salzburger Bildungsscheck gefördert werden (Rückerstattung von 50 % der Kurskosten)

Details zur Integrationsvereinbarung finden Sie auf: www.integrationsfonds.at

Zertifizierte Sprachinstitute in Salzburg finden Sie auf: www.sprachportal.at

zuletzt aktualisiert: 8/2023 mn

 

 

 

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