Die Ausbildung zur Zahnärztlichen Assistenz / Zahnärztlichen Fachassistenz ist in Österreich derzeit sehr unterschiedlich geregelt. In allen Fällen handelt es sich um eine duale Ausbildung die ein Arbeitsverhältnis bei einer/m Zahnärztin / Zahnarzt voraussetzt. Dort findet die praktische Ausbildung statt. Die fachliche Ausbildung ist in den verschiedenen Bundesländern jedoch sehr unterschiedlich geregelt.

In Wien und Niederösterreich wird diese derzeit über die Berufsschulen im Rahmen eines Schulversuches (bis 2026) angeboten. Voraussetzung dafür ist ein regulärer Lehrvertrag.
In den restlichen Bundesländern wird diese über spezielle Schulen bzw. Fortbildungsakademien angeboten, die von den Zahnärztekammern betrieben werden.
 

 

In Salzburg ist es eine eigenständige Ausbildung zur „Zahnärztliche Assistenz“ (Zass):

Voraussetzungen:

  • Positiver Abschluss der allgemeinen Schulpflicht
  • Positiver Abschluss der 9ten Schulstufe
  • Aufrechtes Arbeitsverhältnis (Zahnärzt*in, Fachärzt*in für Zahn-, Kiefer und Mundheilkunde)
  • Sprachniveau B2
  • Strafregisterauszug zum Nachweis der Vertrauenswürdigkeit
  • Gesundheitliche Eignung (ärztlicher Nachweis)
     

https://www.salzburger-fortbildungsakademie.at/schule/3-jaehrige-ausbildung/

 

 

In Wien und Niederösterreich gibt es auch den Lehrberuf „Zahnärztliche Fachassistenz“ (ZFass):

Derzeit handelt es sich bei der Ausbildung zu ZFass um einen Schulversuch, der bis 2026 genehmigt wurde. Da sich hier sowohl die Voraussetzung als auch Details ändern können, kontaktieren Sie bitte für Details die folgenden Ausbildungseinrichtungen:

Die Ausbildung erfolgt an den folgenden Berufsschulen

https://bsltz.at/zahntechnische-fachassistenz/

https://lbsbaden.ac.at/lehrberufe

 

 

in Bearbeitung

zuletzt aktualisiert, 01/2022, al

  

 

 

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