Die Studienberechtigungsprüfung berechtigt zum Studium ohne Matura nur für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs.


Voraussetzungen

  • Mindestalter 20 Jahre (für Kollegs 22 Jahre)
  • Zulassung für eine von 10 Studienrichtungsgruppen
  • Abschluss allgemeine Schulpflicht
  • berufliche oder außerberufliche Vorbildung ist Voraussetzung für das angestrebte Studium
  • Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedstaates bzw. 5 Jahre in Österreich lebend

Prüfungen

  • immer 5 Prüfungen:
  • Aufsatz über ein allgemeines Thema (schriftliche Deutschprüfung); 2-3 Pflichtfächer je nach Studienbereich; 1-2 Wahlfächer je nach Studienfach.
  • Der Lehrstoff orientiert sich an der 12./13. Schulstufe
  • Anerkennung von Prüfungen: z.B. Meisterprüfung, Befähigungsprüfung ersetzen das Wahlfach
    erwachsenenbildung.at-Studienberechtigungspruefung

Vorgehensweise:

  • Für das gewählte Studium bei der zuständigen Hochschule oder Kolleg (meist direkt beim Fachbereich) um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ansuchen. Gegebenenfalls Anrechenbarkeiten einzelner Prüfungen abklären.
  • Die Zulassung beinhaltet dann die noch notwendigen Prüfungen.
  • Prüfungsvorbereitungskurse gibt es an den Erwachsenenbildungseinrichtungen (Wifi, Bfi, VHS,...). Auch der Besuch einer Lehrveranstaltung an der Hochschule direkt kann als Prüfungsfach + Prüfung verwendet werden.

Wichtig!

Zu den rechtlichen Grundlagen kann jede Hochschule bzw. Kolleg eigene Details zur Studienberechtigung festlegen. Deshalb ist es ratsam bei der gewünschten (Studien-)Richtung vorab anzufragen bzw. sich zu informieren.

Die Studienberechtigungsprüfung ersetzt NICHT sonstige Aufnahmeprüfungen oder Aufnahmeverfahren an den Hochschulen und Kollegs.

 

zuletzt aktualisiert: 02/2024, eö

 

 

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