Voraussetzungen

  • Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe,
  • Schule für Berufstätige ab dem 1. Semester,
  • eines Kollegs oder einer Schule für medizinische Assistenzberufe.
  • Schulbesuch beginnt vor Vollendung des 35. Lebensjahres (unter gewissen Bedingungen bis 40 Jahre möglich)
  • soziale Bedürftigkeit: Kriterien sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße

Höhere Beträge für Personen, deren Ehe- oder eingetragene Lebenspartner: in keine Einkünfte bezieht bzw. für Personen mit Unterhaltspflichten für mindestens ein Kind oder durch einen vierjährigen Selbsterhalt.

Höhe der Schulbeihilfe

  • Höhe des jährlichen Grundbetrages beträgt € 1.764,-
  • Dieser Betrag erhöht sich bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände und verringert sich um die zumutbare Eigenleistung (Einkommen der Eltern; Ehepartner:in, etc.)

 

Heimbeihilfe sowie Fahrtkostenbeihilfe

zusätzlich zu obigen Voraussetzungen:

  • ab der 9. Schulstufe möglich,
  • die Schule muss außerhalb des Wohnortes liegen (mehr als 2 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmittel, bzw. Nicht- Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt)

Höhe der Heim- und Fahrtkostenbeihilfe

  • Höhe des jährlichen Grundbetrages der Heimbeihilfe beträgt € 2.155,-
  • Die Fahrtkostenbeihilfe beträgt jährlich € 165,-
  • Dieser Betrag erhöht sich bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände und verringert sich um die zumutbare Eigenleistung (Einkommen der Eltern; Ehepartner:in, etc.)

Eine mögliche Vorberechnung kann auf www.schulbeihilfenrechner.at abgerufen werden.

Infos & Antrag

Referat für Beihilfen und Förderungen der Bildungsdirektion Salzburg

Mozartplatz 8-10, 5010 Salzburg
Tel. +43 662 8083-0

Antragstellung bis 31.12. des beginnenden Schuljahres, bei Kollegs pro Semester,
Anträge liegen im Regelfall in der jeweiligen Schule auf.

 

Besondere Schulbeihilfe für Erwachsene

Für Beschäftigte, die sich auf die abschließende Prüfung (Matura, Diplomprüfung) an einer höheren Schule für Berufstätige (z.B. HTL, HAK, Gymnasium) vorbereiten.

Dauer: für maximal 6 Monate zur Vorbereitung auf die abschließende Prüfung (Aufteilung der 6 Monate auch möglich)

Höhe der Förderung

monatlich € 1.117,- (Wert 2025) (Erhöhung um € 476,-, wenn der/die Ehepartner:in/eingetragene Partner:in kein Einkommen hat  und um € 180,00 für jedes unterhaltsberechtigte Kind)

Voraussetzungen

  • mindestens ein Jahr Berufstätigkeit, in der sich der/die FörderwerberIn selbst erhalten hat;
  • während des Bezugs der Beihilfe ist eine Beurlaubung oder Einstellung der Berufstätigkeit gegen Entfall der Bezüge notwendig
  • oder Bildungskarenz (dann evt. Kürzung der besonderen Schülerbeihilfe)

weitere Infos unter

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe/sbh.html

 

Weitere Infos:

Schulbeihilfe-Infos der AK
Besondere Schulbeihilfe Infos der AK

zuletzt aktualisiert, 1/2025 la

 

 

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