Voraussetzungen
- Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe,
- Schule für Berufstätige ab dem 1. Semester,
- eines Kollegs oder einer Schule für medizinische Assistenzberufe.
- Schulbesuch beginnt vor Vollendung des 35. Lebensjahres (unter gewissen Bedingungen bis 40 Jahre möglich)
- soziale Bedürftigkeit: Kriterien sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße
Höhere Beträge für Personen, deren Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*in keine Einkünfte bezieht bzw. für Personen mit Unterhaltspflichten für mindestens ein Kind oder durch einen vierjährigen Selbsterhalt.
Heimbeihilfe sowie Fahrtkostenbeihilfe
zusätzlich zu obigen Voraussetzungen:
- ab der 9. Schulstufe möglich,
- die Schule muss außerhalb des Wohnortes liegen (mehr als 2 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmittel, bzw. Nicht- Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt)
Eine mögliche Vorberechnung kann auf www.schulbeihilfenrechner.at abgerufen werden.
Infos & Antrag
Referat für Beihilfen und Förderungen der Bildungsdirektion Salzburg
Mozartplatz 8-10, 5010 Salzburg
Tel. +43 662 8083-0
Antragstellung bis 31.12. des beginnenden Schuljahres, bei Kollegs pro Semester,
Anträge liegen im Regelfall in der jeweiligen Schule auf.
Besondere Schulbeihilfe für Erwachsene
Für Beschäftigte, die sich auf die abschließende Prüfung (Matura, Diplomprüfung) an einer höheren Schule für Berufstätige (z.B. HTL, HAK, Gymnasium) vorbereiten.
Dauer: für maximal 6 Monate zur Vorbereitung auf die abschließende Prüfung (Aufteilung der 6 Monate auch möglich)
Höhe der Förderung
monatlich € 1.018,- ( Wert 2024) (Erhöhung um € 476,-, wenn der/die Ehepartner:in/eingetragene Partner:in kein Einkommen hat und um € 180,00 für jedes unterhaltsberechtigte Kind)
Voraussetzungen
- mindestens ein Jahr Berufstätigkeit, in der sich der/die FörderwerberIn selbst erhalten hat;
- während des Bezugs der Beihilfe ist eine Beurlaubung oder Einstellung der Berufstätigkeit gegen Entfall der Bezüge notwendig
- oder Bildungskarenz (dann evt. Kürzung der besonderen Schülerbeihilfe)
weitere Infos unter
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe/sbh.html
Weitere Infos:
Schulbeihilfe-Infos der AK
Besondere Schulbeihilfe Infos der AK