Neu ab Sept. 2022: Mit dem Wintersemester 2022/2023 wird die Studienförderung neu berechnet. Die Zugangsvoraussetzungen sowie die Förderbeträge werden ab diesem Semester verändert.

 

Allgemeine Studienbeihilfe

Nur für die Fälle, in denen die Eltern oder die/der Studierende selber auf Grund ihrer jeweiligen Einkommenssituation nicht in der Lage sind, aus eigenen Mitteln die mit einem Studium verbundenen Kosten selber zu tragen.

Voraussetzungen und Berechnung (manche gelten für alle Stipendien)

  • soziale Bedürftigkeit (Kriterien sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße) und die Entfernung zum Studienstandort,
  • Vorliegen eines günstigen Studienerfolges.
  • Studiendauer + je 1 Toleranzsemester pro Abschnitt (Bachelor- und Masterstudium), für Diplomstudien pro Studienabschnitt + 1 Toleranzsemester
  • Höhe: Grundbetrag € 361 +Erhöhungsbeträge (z.B. € 269 bei Wohnort im Studienort, ab 24. LJ + € 259, ab dem 27. Lebenjahr + € 32,- und zusätzlich € 129 bei Unterhaltspflicht für mindestens ein Kind).
  • Jahres-Zuverdienstgrenze: generell € 15.000 kann sich erhöhen, wenn für eigene Kinder Unterhalt geleistet wird (um mindestens € 3.000 pro Kind).
  • € 160,- bzw. € 420,- Erhöhungsbeitrag bei für Studierende mit Behinderungen (je nach Grad)
  • ab 2022 werden die Sätze für die Studienbeihilfe immer per 1.9. des Jahres valorisiert
  • Weitere Zuschüsse wie Fahrtkostenzuschuss, Studienzuschuss, Versicherungskostenzuschuss, Kinderbetreuungszuschuss möglich
  • Es darf noch kein Studium abgeschlossen worden sein. Ausnahme: Masterstudien sind bis zu 30 Monate nach Bachelorstudien förderbar
  • Falls ein Studienbeitrag entrichtet werden muss (bei manchen FH Studien) wird dies als Studienzuschuss bis max. € 363,36 pro Semester zurückbezahlt

Stipendienstelle Salzburg; Franz-Josef-Straße 22; 4. Stock; Tel. +43 662 842439; www.stipendium.at

 

Selbsterhalterstipendium

Voraussetzungen und Berechnungen

  • mindestens 4 Jahre Berufstätigkeit mit mindestens € 10.692,- Jahreseinkommen (bis 2024 € 8.580,-,) Präsenz-, Zivildienst oder Freiwilligendienste werden einberechnet, auch Lehrzeiten bei entsprechendem Verdienst.
  • Alter bei Studienbeginn höchstens 32 Jahre. Die Altersgrenze erhöht sich für jedes volle Selbsterhalter-Jahr zusätzlich um ein weiteres Jahr, jedoch maximal um insgesamt 5 Jahre (max. 37 Jahre zu Studienbeginn)
  • Achtung: Berücksichtigung des Ehepartners oder eingetragenen Partners, jedoch nicht des elterlichen Einkommens,
  • Höhe: höchstens € 891,- monatlich, (ab dem 27 Lebensjahr, € 923,-)
  • Jahres-Zuverdienstgrenze: generell € 15.000; erhöht sich um € 3.000 pro Kind
  • € 172,80 bzw. € 453,60 Erhöhungsbeitrag bei für Studierende mit Behinderungen (je nach Grad)

www.stipendium.at

 

Studienabschluss-Stipendium

Stipendium für Studierende eines Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums, denen nur mehr wenige Prüfungen zum Studienabschluss fehlen. Falls eine Master- oder Diplomarbeit anzufertigen ist, darf diese zwar angefangen, aber noch nicht abgeschlossen sein.

Voraussetzungen und Berechnungen

  • Ausstehende Prüfungen höchstens 20 ECTS, wenn im Studium eine Diplom oder Masterarbeit anzufertigen ist
  • Ausstehende Prüfungen höchstens 40 ECTS, wenn im Studium keine Diplom oder Masterarbeit anzufertigen ist. (z.B. Bachelorstudien)
  • 36 Monate Erwerbstätigkeit (mind. halbbeschäftigt) in den letzten 48 Monaten vor Zuerkennung
  • Alter bei Zuerkennung höchstens 40 Jahre.
  • Höhe: zwischen € 741,- und € 1270,- monatlich (je nach vorherigen Einkommen)
  • Wird nur einmal gewährt
  • Kostenzuschüsse für Kinderbetreuung sind möglich
  • keine Sonstigen Förderungen möglich (Fahrtkostenzuschuss, Beihilfe für Auslandsstudium usw.)

www.stipendium.at

 

Mobilitätsstipendium

Stipendium für die gesamten Dauer eines Bachelor-, Master- oder Diplomstudium (allerdings nicht für ein Doktoratssstudium) an einer anerkannten Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz.

Voraussetzungen und Sonstige Infos

  • soziale Bedürftigkeit
  • min. 5 jähriger ununterbrochener Aufenthalt in Österreich vor Zuerkennung
  • kein gleichzeit laufendes Studium in Österreich
  • die Höhe richtet sich nach eigenen Einkommen oder der Eltern, der Familiengröße usw.
  • Doktoratsstudien sind nicht förderbar

www.stipendium.at

 

Erasmus+ Auslandstipendium

Für ordentliche Hörer/innen aller Fachrichtungen und aller Hochschularten, die während oder kurz nach ihrem Studium (als Praktikum), einen bis zu 12 Monate langen Auslandsaufenthalt einplanen (gültig für alle EU Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Türkei, Mazedonien, ggfls. auch weitere Länder)

Voraussetzungen und Sonstige Infos

  • erfolgreiche Bewerbung
  • Einschreibung an einer österreichischen Hochschule oder für Graduierte ist bis max. 1 Jahr nach Abschluss ein Antrag möglich
  • Erlassung der Studiengebühren
  • monatlich Förderung abhängig vom Gastland beträgt aber max € 630,-
  • Die Auslandsbeihilfe wird zusätzlich zur Studienbeihilfe ausbezahlt
  • kostenlose Sprachkurse
  • Zuschuss zu den Reise- und Versicherungskosten (abhängig vom Zielland)
  • Studierende mit Kindern und Studierende mit Behinderung können Sonderzulagen beantragen
  • oead.at

Universität Salzburg - Büro für Internationale Beziehungen; Sigmund Haffner Gasse 18, 2. OG, Tel. +43 662 8044-2045, www.uni-salzburg.at/international

 

Erika-Hingler-Sieber Stiftung

Fördert Schüler:innen, Student:innen, Personen in Weiterbildung bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (= Altersgrenze für Erstantrag) aus Stadt und Land Salzburg, die in einem Kinderdorf oder einer ähnlichen Einrichtung (Wohngemeinschaft) bzw. als Pflegekind aufgewachsen sind.

Voraussetzunge, Höhe und Fördermöglichkeiten

  • soziale Bedürftigkeit; sonstige Förderungen werden gegenverrechnet (auch Familienbeihilfe)
  • bis € 800,- monatlich für die Dauer der gesamte Ausbildung
  • Schulausbildung oder Studium
  • berufsbezogene Weiterbildung (2. Bildungsweg, auch z.B. Meisterprüfungskurs, WIFI- oder BFI-Kurse, Führerschein, Computerführerschein, ggf. auch Kosten für Lernhilfe, Sprachreisen, Maturareisen, Internatskosten, Schulgeld usw. möglich)

Erika-Hingler-Sieber-Stiftung, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., www.ehss.at

 

Leistungsstipendium

Für hervorragende Leistungen, gemessen an den Studienvorschriften bzw. zur Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten. Achtung: Auch bei Erfüllung aller Voraussetzung besteht auf dieses Stipendium kein Rechtsanspruch

Voraussetzunge, Höhe und Fördermöglichkeiten

  • Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,00
  • zwischen € 750,- und € 1500,-
  • Erfüllung der Ausschreibungskriterien
  • Einhaltung der Mindeststudiendauer + 1 Toleranzsemester
  • Beantragung durch den Studierenden direkt an der jeweiligen Universität (nicht bei Stipendienstelle)

Universität Salzburg, Kapitelgasse 4-6, Tel. +43 662 8044, www.uni-salzburg.at

Fachhochschule Salzburg, Campus Urstein Süd 1, Tel. +43 50 2211-0, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., www.fh-salzburg.ac.at

 

Stipendien- und Forschungsförderdatenbank

Datenbank für weitere Stipendien und Fördermöglichkeiten rund ums Studieren. Sehr umfangreiche Suchmöglichkeiten aber auch sehr spezifische Anforderungen an Förderungswerber (siehe etw. Erika-Hingler-Sieber Stiftung)

www.grants.at

 

zuletzt aktualisiert, 09/2023, al,mn

 

 

 

Folgen Sie uns auf Instagram: @biber_bildungsberatung

Buchen Sie jetzt Ihren Termin: kostenlos & neutral

Telefon+43 699 10203012
Emailoffice@biber-salzburg.at
onlineoder gleich hier ONLINE

 

Beratungsstellen

Salzburg Flachgau Tennengau Pongau Pinzgau Lungau

 

Biber Beratungsstellen Land Salzburg