Seit 1.1.2023 (Übergangsbestimmung für Ausbildungsstart ab 9/2023) können Teilnehmer: innen an Pflegeausbildungen eine monatliche Unterstützung erhalten:

  • Pflegeausbildungszuschuss:

Kann jeder Person gewährt werden, die keine existenzsichernde Leistung vom AMS erhält - auch möglich für Personen, die zuvor noch nie gearbeitet haben (z.B. für Schüler: innen) und auch für Personen mit aufrechtem Dienstverhältnis. Höhe: € 600 pro Monat.

  • Pflegestipendium:

Für Personen ab 20 Jahren mit einem Ausbildungsplatz. Höhe: mind. € 1.400 pro Monat, (Tagessatz mind. 46,67€) für arbeitslose oder für die Dauer der Ausbildung karenzierte Personen.

 

Bei schulischen Ausbildungen gilt zusätzlich: entweder es sind 2 Jahre seit dem Schul-/Studienabbruch bzw. der Matura vergangen oder es besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Förderung und Antrag über AMS: Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, Beihilfe zu den Kursnebenkosten

Förderbare Ausbildungen: Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Dipl. Gesundheit- und Krankenpflege (schulische Form), Sozialbetreuungsberufe (Alten-, Behinderten- und Famlienarbeit, Behindertenbegleitung)

Infos:

https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegereform/Ausbildung-in-der-Pflege.html

https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/pflegestipendium

https://www.arbeiterkammer.at/bildungsstipendium

 

 

Zuletzt aktualisiert: März 2023

 

 

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