Seit 1.1.2023 können Teilnehmer: innen an Pflegeausbildungen eine monatliche Unterstützung erhalten:
- Pflegeausbildungszuschuss:
Kann jeder Person gewährt werden, die keine existenzsichernde Leistung vom AMS erhält - auch möglich für Personen, die zuvor noch nie gearbeitet haben (z.B. für Schüler: innen) und auch für Personen mit aufrechtem Dienstverhältnis. Höhe: € 630 pro Monat (Stand: 2025).
- Pflegestipendium:
Für Personen ab 20 Jahren mit einem Ausbildungsplatz. Höhe: rund € 1.608,80 pro Monat, (Tagessatz mind. 53,56€, Stand: 2025) für arbeitslose oder für die Dauer der Ausbildung karenzierte Personen. Im Rahmen von Arbeitsstiftungen kommt ein kleiner Betrag eines Stipendiums noch hinzu.
Förderung und Antrag über AMS: Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, Beihilfe zu den Kursnebenkosten
Förderbare Ausbildungen: Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Sozialbetreuungsberufe (Alten-, Behinderten- und Famlienarbeit, Behindertenbegleitung)
Infos:
https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflege-mit-Zukunft.html
https://www.arbeiterkammer.at/bildungsstipendium
https://www.arbeiterkammer.at/pflegeausbildungszuschuss
Zuletzt aktualisiert: 02/2025, le