Seit 1.1.2023 können Teilnehmer: innen an Pflegeausbildungen eine monatliche Unterstützung erhalten:

  • Pflegeausbildungszuschuss:

Kann jeder Person gewährt werden, die keine existenzsichernde Leistung vom AMS erhält - auch möglich für Personen, die zuvor noch nie gearbeitet haben (z.B. für Schüler: innen) und auch für Personen mit aufrechtem Dienstverhältnis. Höhe: € 630 pro Monat (Stand: 2025).

  • Pflegestipendium:

Für Personen ab 20 Jahren mit einem Ausbildungsplatz. Höhe: rund € 1.608,80 pro Monat, (Tagessatz mind. 53,56€, Stand: 2025) für arbeitslose oder  für die Dauer der Ausbildung karenzierte Personen. Im Rahmen von Arbeitsstiftungen kommt ein kleiner Betrag eines Stipendiums noch hinzu.

Förderung und Antrag über AMS: Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, Beihilfe zu den Kursnebenkosten

Förderbare Ausbildungen: Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Sozialbetreuungsberufe (Alten-, Behinderten- und Famlienarbeit, Behindertenbegleitung)

Infos:

https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflege-mit-Zukunft.html

https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/pflegestipendium

https://www.arbeiterkammer.at/bildungsstipendium

https://www.arbeiterkammer.at/pflegeausbildungszuschuss

 

Zuletzt aktualisiert: 02/2025, le

 

 

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