Seit 1.1.2023 (Übergangsbestimmung für Ausbildungsstart ab 9/2023) können Teilnehmer: innen an Pflegeausbildungen eine monatliche Unterstützung erhalten:
- Pflegeausbildungszuschuss:
Kann jeder Person gewährt werden, die keine existenzsichernde Leistung vom AMS erhält - auch möglich für Personen, die zuvor noch nie gearbeitet haben (z.B. für Schüler: innen) und auch für Personen mit aufrechtem Dienstverhältnis. Höhe: € 600 pro Monat.
- Pflegestipendium:
Für Personen ab 20 Jahren mit einem Ausbildungsplatz. Höhe: mind. € 1.400 pro Monat, (Tagessatz mind. 46,67€) für arbeitslose oder für die Dauer der Ausbildung karenzierte Personen.
Bei schulischen Ausbildungen gilt zusätzlich: entweder es sind 2 Jahre seit dem Schul-/Studienabbruch bzw. der Matura vergangen oder es besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Förderung und Antrag über AMS: Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, Beihilfe zu den Kursnebenkosten
Förderbare Ausbildungen: Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Dipl. Gesundheit- und Krankenpflege (schulische Form), Sozialbetreuungsberufe (Alten-, Behinderten- und Famlienarbeit, Behindertenbegleitung)
Infos:
https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegereform/Ausbildung-in-der-Pflege.html
https://www.arbeiterkammer.at/bildungsstipendium
Zuletzt aktualisiert: März 2023