Salzburger Bildungsscheck des Landes Salzburg
Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Kurskosten für berufsbezogene Weiterbildungen oder Ausbildungen, die unmittelbar im Berufsleben angewendet werden oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind. Sprachkurse sind nur bei beruflicher Nutzbarkeit förderbar.
Bei Umschulungen ist die geförderte Bildungsmaßnahme innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen.
Personenguppen
für Arbeitnehmer: innen, freie Dienstnehmer: innen, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Wiedereinsteiger: innen, Arbeitslose, Sozialunterstützungsbezieher .innen, selbständig Erwerbstätige mit max. 5 Beschäftigten oder Lehrlingen, Bezieher: innen von Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld, Personen die die Berufsreifeprüfung absolvieren, Personen die Deutschkurse (als Fremdsprache) besuchen.
Anspruchsvoraussetzungen
Der Förderungswerber muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz haben, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Berufsbezogenheit der Aus- oder Weiterbildung, Ausbildung bei einem zertifizierten Bildungsträger.
Förderungshöhe
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten, wobei folgende Höchstbeträge zu beachten sind:- Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse € 1.100
- Kurse von Personen über 50 Jahre € 1.400
- Kurse von Personen über 18 Jahre (zum Zeitpunkt des Kursbeginns Pflichtschule als höchster Abschluss) 90 % der Kurskosten, max. € 2.200
- Vorbereitungskurse zur Ablegung der Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung € 2.200
- Vorbereitungskurse zur Ablegung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung € 2.200
- Ausbildungen zur Heimhilfe, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Diplompflegekraft max. € 2.200
- MINT/Digitalisierung/IKT-Fachkräfteausbildung mit mind. 200 Stunden Kursdauer: € 2.200
- Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als 200 € werden nicht gefördert
- Online-Kurse sind nur förderbar, wenn diese mit mindestens 30% physischer Prsäenz stattfinden. Bei Kursen die 100% online stattfinden, muss die Prüfung physisch in einer Bildungseinrichtung stattfinden.
Beachte: Gefördert werden ausschließlich Kursgebühren (keine Fahrtkosten, Kosten für Unterrichtsmaterialien, Prüfungsgebühren sowie Unterkunftskosten), die Förderbedingungen für 2024 finden Sie hier: Förderungsrichtlinie 2025
Der Bildungsscheck ist ONLINE einzubringen unter: www.salzburg.gv.at/bildungsscheck.
NEU: ACHTUNG: Förderungen für Kurse, die ab 01.01.2025 beginnen: Der Antrag muss spätestens drei Monate nach BEGINN des Kurses gestellt werden!
Anträge zu Kursen, die 2024 begonnen haben, können noch bis drei Monate nach ENDE des Kurses gestellt werden.
Nähere Infos unter:
Salzburger Bildungsscheck
oder Gerhard Walcher, Andrea Neumaier unter Tel.: +43 662 8042 3600
Weiterbildungsförderungen des Bundes und in den Bundesländern:
Förderungen Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Tirol
Vorarlberg
Wien
Zuletzt aktualisiert: 1/2025 la