Förderungen zur Lehrausbildung vom AMS
Für einen bestimmten Personenkreis gewährt das AMS individuelle Förderungen der Lehre.
Der/die Arbeitgeber:in kann monatliche Zuschüsse zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Lehrausbildung mit verlängerter Lehre oder Teilqualifikation beantragen für:
- Mädchen/Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil,
- Jugenliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind,
- Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation,
- Erwachsene (über 18 Jahre), die durch die Lehrausbildung ihre Berufschancen verbessern
- Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher, die älter als 18 Jahre sind.
Voraussetzungen:
Vereinbarung zwischen AMS und dem Betrieb VOR Beginn der Ausbildung hinsichtlich Höhe und Dauer der Förderung ist nötig.
zuständige regionale Geschäftsstelle des AMS,
Tel. 0662/8883
Förderung der Lehre für Erwachsene von der Wirtschaftskammer
Lehrbetriebe können Förderungen für Lehrverhältnisse mit Personen, die zu Beginn des Lehrvertrages über 18 Jahre oder älter waren, erhalten.
Bei der Erwachsenenlehre handelt es sich um eine Variante der Basisförderung. Die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.
Förderhöhe
- im 1. Lehrjahr: 3 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte
- im 2. Lehrjahr: 2 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte
- im 3. bzw. 4. Lehrjahr: jeweils 1 kollektivvertragliches Hilfskräfteentgelt
- Überzahlung bis maximal 20% auch förderbar
Voraussetzungen
- Der Betrieb muss um die Förderung ansuchen,
- Alter mindestens 18 Jahre
- Bezahlung mindestens nach dem Entgelt für Hilfskräfte,
- es darf noch kein Abschluss eines verwandten Lehrberufes, einer berufsbildenden mittleren Schule im Fachbereich des Lehrberufes, oder einer berufsbildenden höheren Schule vorliegen,
- Keine Förderung durch das AMS
Hinweis: Wenn ein echtes Lehrverhältnis vorliegt, dann gelten auch für Erwachsene, unabhängig einer Altersgrenze, alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten der Lehre.
Info: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/Merkblatt---Lehre-fuer-Erwachsene.html
Zusätzliche WKO-Fördermöglichkeiten für Lehrlinge:
- Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung: Förderung 100 % der Kurskosten (Dieser Antrag kann nur von Lehrlingen gestellt werden!)
- Kostenfreier wiederholter Antritt zur Lehrabschlussprüfung: Möglichkeit eines kostenfreien zweiten und dritten Antritts zur Lehrabschlussprüfung (derzeit 100 Euro pro Prüfung zuzüglich eventueller Materialkosten).
- Unterstützung mit Coaching für Lehrlinge
- Auslandspraktikum für Lehrlinge: Förderung für Praktika und vorbereitende Sprachkurse
Info: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/Lehrlinge.html
Sonstige Beihilfen und Förderungen für Lehrlinge und Lehrbetriebe
Bundesweit und für einzelne Bundesländern
wie z.B. Familienbeihilfe, Freifahrt und Fahrtenbeihilfe, Entfernungsbeihilfe für Lehrstellensuchende, Vorstellungsbeihilfe für Lehrstellensuchende,... und weitere Unternehmensförderungen
Übersicht unter: www.oesterreich.gv.at
Förderung für das Nachholen von Lehrabschlüssen (mit maximal Pflichtschulabschluss) über das Fachkräftestipendium
Info unter: BiBer-Info Fachkräftestipendium
Zuletzt aktualisiert: 3/2026 mn
