Förderungen zur Lehrausbildung vom AMS
Für einen bestimmten Personenkreis gewährt das AMS individuelle Förderungen der Lehre
wie auch zum Nachholen von Lehrabschlüssen (mit maximal Pflichtschulabschluss) über das Fachkräftestipendium vgl. BiBer/Information/Förderungen
Förderungen zur Lehre für Erwachsene von der Wirtschaftskammer (für Arbeitgeber)
Lehrverhältnisse mit Personen, die zu Beginn des Lehrvertrages über 18 Jahre oder älter waren, können gefördert werden.
Bei der Erwachsenenlehre handelt es sich um eine Variante der Basisförderung. Die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.
Die Förderhöhe berechnet sich nach dem System der Basisförderung aber auf Grundlage des Entgelts für Hilfskräfte (Lehrling muss auf Basis des Entgelts für Hilfskräfte entlohnt werden).
Förderhöhe
- im 1. Lehrjahr: 3 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte
- im 2. Lehrjahr: 2 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte
- im 3. bzw. 4. Lehrjahr: jeweils 1 kollektivvertragliches Hilfskräfteentgelt
Voraussetzungen
Lehrling hat zu Beginn des Lehrverhältnisses das 18. Lebensjahr vollendet und es wurde mindestens nach dem Entgelt für Hilfskräfte entlohnt.
Zielgruppe sind Erwachsene, sofern sie nicht bereits eine Lehre in einem verwandten Lehrberuf, eine berufsbildende mittlere Schule im Fachbereich des Lehrberufes oder eine berufsbildende höhere Schule erfolgreich absolviert haben (bei Nicht-Inanspruchnahme einer AMS-Förderung).
Hinweis: Wenn ein echtes Lehrverhältnis vorliegt, dann gelten auch für Erwachsene, unabhängig einer Altersgrenze, alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten der Lehre.
Weitere Infos zu Fördermöglichkeiten der Lehre allgemein finden Sie hier: www.help.gv.at
Infos & Antrag
Wirtschaftskammer Salzburg, Lehrlingsstelle – Förderreferat
Julius-Raab-Platz 2a, 5027 Salzburg, WK Salzburg
Weiters: Förderungen des AMS für Unternehmen
Der Arbeitgeber kann für die Lehrausbildung monatliche Zuschüsse zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Lehrausbildung mit verlängerter Lehre oder Teilqualifikation beantragen von: Mädchen/Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil; Lehrstellensuchenden, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind; TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder einer Teilqualifikation, Erwachsenen (über 18-jährigen), die durch eine Lehre ihre Berufschancen verbessern oder Schulabbrecher/innen.
Voraussetzungen
Vormerkung beim Arbeitsmarktservice notwendig, sowie u.a. Vereinbarung zwischen AMS und dem Betrieb vor Beginn der Ausbildung hinsichtlich Höhe und Dauer der Förderung nötig, bei Förderung von über 18-Jährigen ist die kürzest mögliche Ausbildungsdauer zu vereinbaren.
Infos & Antrag:
zuständige regionale Geschäftsstelle des AMS,
AMS Salzburg
Auerspergstraße 67, 5020 Salzburg
Tel. 0662/8883
Übersicht Förderungen Lehrausbildungen AMS Salzburg,
Tel. 0662/8888-318