Förderungen zur Lehrausbildung vom AMS

Für einen bestimmten Personenkreis gewährt das AMS individuelle Förderungen der Lehre.

Der/die Arbeitgeber:in kann monatliche Zuschüsse zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Lehrausbildung mit verlängerter Lehre oder Teilqualifikation beantragen für:

  • Mädchen/Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil,
  • Jugenliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind,
  • Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation,
  • Erwachsene (über 18 Jahre), die durch die Lehrausbildung einen Arbeitsplatz finden können
  • Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher, die älter als 18 Jahre sind.

Voraussetzungen:

Vereinbarung zwischen AMS und dem Betrieb VOR Beginn der Ausbildung hinsichtlich Höhe und Dauer der Förderung ist nötig.

Infos & Antrag:
zuständige regionale Geschäftsstelle des AMS,
AMS Salzburg
Auerspergstraße 67, 5020 Salzburg
Tel. 0662/8883
 

 

Förderung der Lehre für Erwachsene von der Wirtschaftskammer

Lehrbetriebe können Förderungen für Lehrverhältnisse mit Personen, die zu Beginn des Lehrvertrages über 18 Jahre oder älter waren, erhalten.

Bei der Erwachsenenlehre handelt es sich um eine Variante der Basisförderung. Die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.

Förderhöhe

  • im 1. Lehrjahr: 3 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte
  • im 2. Lehrjahr: 2 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte
  • im 3. bzw. 4. Lehrjahr: jeweils 1 kollektivvertragliches Hilfskräfteentgelt

Voraussetzungen

Lehrling hat zu Beginn des Lehrverhältnisses das 18. Lebensjahr vollendet und es wurde mindestens nach dem Entgelt für Hilfskräfte entlohnt.
Zielgruppe sind Erwachsene, sofern sie nicht bereits eine Lehre in einem verwandten Lehrberuf, eine berufsbildende mittlere Schule im Fachbereich des Lehrberufes oder eine berufsbildende höhere Schule erfolgreich absolviert haben (bei Nicht-Inanspruchnahme einer AMS-Förderung).

Hinweis: Wenn ein echtes Lehrverhältnis vorliegt, dann gelten auch für Erwachsene, unabhängig einer Altersgrenze, alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten der Lehre.

Info: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/Merkblatt---Lehre-fuer-Erwachsene.html

Infos & Antrag
Wirtschaftskammer Salzburg, Lehrlingsstelle – Förderreferat
Julius-Raab-Platz 2a, 5027 Salzburg,  WK Salzburg

 

Zusätzliche WKO-Fördermöglichkeiten für Lehrlinge:

  • Digi-Scheck 2023 & 2024 für Lehrlinge: Förderung von Kursen mit dem Ziel, die Auszubildenden und ausbildenden Unternehmen bei der Vermittlung zukunftsrelevanter Kompetenzen in den Bereichen Digitalisierung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourcenmanagement und Internationalisierung im Rahmen der dualen Ausbildung zu unterstützen.
  • Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung: Förderung 100 % der Kurskosten (Dieser Antrag kann nur von Lehrlingen gestellt werden!)
  • Kostenfreier wiederholter Antritt zur Lehrabschlussprüfung: Möglichkeit eines kostenfreien zweiten und dritten Antritts zur Lehrabschlussprüfung (derzeit 100 Euro pro Prüfung zuzüglich eventueller Materialkosten).
  • Unterstützung mit Coaching für Lehrlinge
  • Auslandspraktikum für Lehrlinge: Förderung für Praktika und vorbereitende Sprachkurse
Infos & Antrag
Wirtschaftskammer Salzburg, Lehrlingsstelle – Förderreferat
Julius-Raab-Platz 2a, 5027 Salzburg,  WK Salzburg

Info: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/Lehrlinge.html

 

Sonstige Beihilfen und Förderungen für Lehrlinge und Lehrbetriebe

Bundesweit und für einzelne Bundesländern

wie z.B. Familienbeihilfe, Freifahrt und Fahrtenbeihilfe, Entfernungsbeihilfe für Lehrstellensuchende, Vorstellungsbeihilfe für Lehrstellensuchende,... und weitere Unternehmensförderungen

Übersicht unter: www.oesterreich.gv.at

 

Förderung für das Nachholen von Lehrabschlüssen (mit maximal Pflichtschulabschluss) über das Fachkräftestipendium

Info unter: BiBer-Info Fachkräftestipendium

 

Zuletzt aktualisiert: Juni 2023


 

 

 

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