Migration

 

  • Der Begriff Migration beschreibt den Prozess von Menschen, über Grenzen hinweg zu wandern, um dort (dauerhaft oder vorübergehend) zu leben und zu arbeiten. Die Gründe für eine Migration können unterschiedlich sein. Im Fall, dass Arbeit bzw. Beschäftigung in einem anderen Land der Hauptgrund für einen Aufenthalt ist,  spricht man z.B. von Arbeitsmigration. Verlässt eine Person ihr Land aufgrund von Verfolgung oder Krieg, handelt es sich um Fluchtmigration.

 

Menschen mit Migrationshintergrund

  • umfasst alle Personen, deren Eltern im Ausland geboren sind, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

 

Einige Begriffe, die häufig im Zusammenhang mit Migration verwendet werden:

 

Asylwerber:innen

  • Menschen, die außerhalb ihres Heimatlandes Schutz vor Verfolgung suchen

Ob eine asylrelevante Verfolgung vorliegt, wird in einem eigenen Asylverfahren geklärt. Während des Anerkennungsverfahrens werden diese Personen Asylwerber:innen genannt.

Asylwerber:innen haben Anspruch auf Grundversorgung. Sie dürfen aber nur unter bestimmten Bedingungen arbeiten.

 

Asylberechtigte (anerkannte Flüchtlinge)

  • Menschen, deren Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde

Sie sind dann Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und werden in Salzburg von der Diakonie betreut.

  

Subsidiär Schutzberechtigte 
Personen

  • Menschen, deren Asylantrag zwar abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland (z.B. durch Krieg) bedroht wird und die daher Schutz vor Abschiebung benötigen.

 

Vertriebene (aus der Ukraine)

  • Menschen aus der Ukraine, die ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich als "Vertriebene" haben. Dieses Aufenthaltsrecht gilt derzeit bis 4. März 2026 und wird durch einen "Ausweis für Vertriebene" dokumentiert. Diesen Ausweis erhaltet man nach der Registrierung.

 

Drittstaatsangehörige

  • sind alle Angehörige von Staaten ausserhalb der EU/EWR und der Schweiz.

Für Drittstaatsangehörige legt das Innenministerium in Zusammenhang mit Beschäftigung sogenannte Quoten fest. Diese Quoten können sich auf die Bundesländer, auf bestimmte Gruppen wie Saisonarbeitskräfte oder Forscherinnen und Forscher und auf bestimmte Zuwanderungstitel wie Familienzusammenführung beziehen.

 

Häufig hört man in Zusammenhang mit Aufenthaltsrecht auch den Begriff Aufenthaltstitel.

Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel sind Aufenthaltserlaubnisse für Österreich. Sie hängen mit einem bestimmten „Zweck“ zusammen (z.B.  Rot-Weiß-Rote-Karte für Beschäftigung oder Familienangehörige) und müssen beantragt werden.

Personen, die sich in Österreich aufhalten wollen, müssen vor der Einreise den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels persönlich noch im Ausland (bei der österreichischen Vertretungsbehörde, Botschaft) einbringen. Unter bestimmten Bedingungen kann der Antrag auch im Inland gestellt werden.

Verlängerungsanträge können in Österreich  bei Bezirksverwaltungsbehörden (BHs und Magistrate der Wohnsitzbezirke) gestellt werden - und zwar vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels.

 

Quelle und nähere Infos: https://www.bfa.gv.at/

 

zuletzt aktualisiert: 1/2025 ds

 

 

 

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