Inhalt Integration/Migration
Asylwerber/innen
- Personen, die außerhalb ihres Heimatlandes Schutz vor Verfolgung suchen
Ob eine asylrelevante Verfolgung vorliegt, wird in einem eigenen (Asyl)verfahren geklärt. Während des Anerkennungsverfahrens werden diese Personen Asylwerber/innen genannt.
Asylwerber/innen haben Anspruch auf Grundversorgung. Sie dürfen aber nur unter bestimmten Bedingungen arbeiten.
Asylberechtigte (anerkannte Flüchtlinge)
- Personen, deren Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde
Sie sind dann Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und werden in Salzburg von der Diakonie betreut.
Migrant/innen
"Migration" beschreibt den Prozess von Menschen, über Grenzen hinweg zu wandern, um dort (dauerhaft oder vorübergehend) zu leben und zu arbeiten.
Menschen mit Migrationshintergrund umfasst alle Personen, deren Eltern im Ausland geboren sind, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Subsidiär Schutzberechtigte Personen
- Personen, deren Asylantrag zwar abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland (z.B. durch Krieg) bedroht wird und die daher Schutz vor Abschiebung benötigen.
Drittstaatsangehörige
sind alle Angehörige von Staaten ausserhalb der EU/EWR und der Schweiz.
Für Drittstaatsangehörige legt das Innenministerium Quoten fest. Diese Quoten können sich auf die Bundesländer, auf bestimmte Gruppen wie Saisonarbeitskräfte oder Forscherinnen und Forscher und auf bestimmte Zuwanderungstitel wie Familienzusammenführung beziehen.
Aufenthaltstitel
Personen, die sich in Österreich aufhalten wollen, müssen vor der Einreise den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels persönlich noch im Ausland (bei der österreichischen Vertretungsbehörde, Botschaft) einbringen. Unter bestimmten Bedingungen kann der Antrag auch im Inland gestellt werden.
Verlängerungsanträge können in Österreich (Bezirksverwaltungsbehörde: BHs und Magistrate des Wohsitzbezirkes) gestellt werden - und zwar vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels.