Du möchtest eine neue Aus- oder Weiterbildung starten und bist auf der Suche nach der passenden Förderung? 💶
Hierbei handelt es sich um eine Auswahl von Fördermöglichkeiten, es gibt jedoch noch weitere, die je nach Art der Ausbildung, Zielgruppe oder individuellen Voraussetzungen in Frage kommen könnten.
Info zu den einzelnen Förderungen:
Salzburger Bildungsscheck
- Förderhöhe: 50 % der Kurskosten bis zu € 1 100,- (je nach Bildungsabschluss und Art der Weiterbildung sind höhere Beiträge möglich)
- Voraussetzungen: Hauptwohnsitz Salzburg, zertifizierter Bildungsträger, Berufsbezogenheit zur Kursmaßnahme
- Zielgruppe: Arbeitnehmer:innen, Lehrlinge, Wiedereinsteiger:innen, Arbeitslose, Selbständige als Privatperson (mit höchstens 5 Mitarbeiter:innen) uvm.
- Förderung von Kurskosten für berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen
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Studienbeihilfe
- Nachweis eines günstigen Studienerfolgs (30 ECTS nach 2 Semestern)
- Höhe: richtet sich nach sozialer Bedürftigkeit (Kriterien sind z.B. Einkommen der Eltern, Familienstand und Familiengröße)
- Das Studium muss vor Vollendung des 33. Lebensjahres begonnen worden sein
- monatliche Studienförderung für Studierende, die einem ordentlichen Studium nachgehen
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Selbsterhalterstipendium
- monatliche Studienförderung für Studierende, die sich bereits selbst finanziell erhalten haben
- Alter bei Studienbeginn höchstens 32 Jahre. Möglich max. bis 37 Jahre, dann müssen mehrere Selbsterhalterjahre vorgewiesen werden
- mindestens 4 Jahre Berufstätigkeit mit jeweils mindestens € 11 000,- Jahreseinkommen.
- Höhe: höchstens 1.082€ monatlich, (ab dem 27 Lebensjahr € 1 121,-); Zuverdienstgrenze: € 17 212,-/Jahr
- Nachweis eines günstigen Studienerfolgs (30 ECTS nach 2 Semestern)
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Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit
- Förderung für Arbeitnehmer:innen, die eine berufliche Weiterbildung bei ganz oder teil reduzierter Arbeitszeit machen und dabei ihr Dienstverhältnis aufrecht erhalten möchten
- Dauer: Weiterbildungszeit max. 1 Jahr, Weiterbildungsteilzeit max. 2 Jahre jeweils in einem Zeitraum von 4 Jahren
- Voraussetzungen: unter anderem mindestens1 Jahr beim selben Arbeitgeber und arbeitsmarktrelevante Ausbildung, unter bestimmten Voraussetzungen AMS-Beratung erforderlich
- Höhe: richtet sich nach einkommensabhängigem Stufenmodell und beträgt mindestens €41,49,- pro Tag (Wert 2026).
- Leistungsnachweise sind dem AMS vorzulegen
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PGS Salzburger Arbeitsstiftung für Pflege-, Gesundheits- und Sozialberufe
- Finanzielle Unterstützung: AMS-Leistung während der Ausbildung und zusätzlich ein Stipendium von € 200,-/Monat durch Praktikumsbetrieb, Ausbildungskostenübernahme
- Bildungsberatung, maßgeschneiderter Bildungsplan und Begleitung während der gesamten Ausbildung.
- Verschiedene Ausbildungsformen im Pflege-, Sozial- und Gesundheitsbereich
- Förderung für Arbeitssuchende oder Personen in beruflicher Umorientierung, die eine Zusage für eine Ausbildung im Rahmen der Stiftung haben
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Gefördert von ESF, BMFWF, Land Salzburg und Stadt Salzburg






